Full text : Archiv für öffentliches Recht. Band 22 (22)

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schmelzen.  Dass  die  Mitglieder  beider  Häuser  gleichmässig  den
Titel  von  Grossbritannien  führen,  verschlägt  dabei  nichts.  Die
Könige  von  Preussen  führen  auch  den  Titel  eines  Grossherzogs
von  Mecklenburg,  ohne  dass  sie  zum  Hause  Mecklenburg  gehören;
die  Könige  von  England  führten  Jahrhunderte  lang  den  Titel
eines  Königs  von  Frankreich;  der  König  von  Dänemark  nennt
sich  ebensowohl  König  der  Wenden  und  Goten,  wie  der  König
von  Schweden  u.  s.  f£  Einen  Familienverband  hat  das  gleichwohl
  nicht  zur  Folge.  REHM  selbst  bemerkt  in  einem  anderen
Zusammenhang  einmal,  dass  „ein  Staatstitel  für  die  Frage  der
Hauszugehörigkeit  völlig  einflusslos  ist“  (205).  So  bleiben  auch
die  beiden  Stämme  des  sog.  Hauses  England  familienrechtlich
  durchaus  getrennt  mit  verschiedenenRechten
  und  Pflichten.  Es  gehört  immer  nur  der  Koburger
Teil  des  Hauses  zum  Hause  Sachsen-Koburg,  hat  Erbrecht  an
allen  Hausgütern  desselben  und  alle  Ansprüche,  die  aus  dieser
Hauszugehörigkeit  resultieren.  Und  während  des  Prinzgemahls
Albert  Enkel,  der  Herzog  Karl  Eduard  von  Albany,  den
Thron  von  Koburg  erhalten  konnte,  war  für  die  Braunschweiger
Mitglieder  des  Hauses  England  auch  nicht  die  entfernteste  Möglichkeit
  ihn  zu  erlangen,  oder  auch  nur  der  geringste  Rechtsanspruch
  darauf  vorhanden.  Umgekehrt  haben  die  englischen  Koburger
  keinerlei  Ansprüche  auf  braunschweigisches  Erbgut  wie
z.  B.  die  Erbfolge  im  Herzogtum  Braunschweig.

Es  ist  der  Herzog  von  Cumberland  auch  nicht  unter
die  Familiengewalt  des  Königs  von  England  zurückgekehrt,  wie
etwa  König  Otto  vonGriechenland  unter  die  des  Königs
von  Bayern,  oder  die  Häuser  Toskana  und  Modena  unter
die  des  Kaisers  von  Oesterreich  —  das  Haus  Braunschweig  ist
eben  kein  Teil  des  Hauses  Koburg.  Als  Ausdruck  davon  können
wir  auch  hier  dasselbe  beobachten,  was  wir  vorhin  beim  Prinzgemahl
  der  Königin  der  Niederlande  konstatiert  haben:  es  haben
nämlich  ebensowenig  wie  dieser  die  englischen  Prinzen  des  Hauses

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