Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr.  37.  291

Bezeichuung  des  Erbschaftssteueramts:  Muster  8.
(Ausführungsbestimmungen  §  24.)

Nr.  der  Erbschaftsstener.  Liste  A
für  das  Halbjahr  19

Auszug  aus  dem  GErbschaftssteuerbescheide.

In  der  Erbschaftssteuersache  de.  am  *—  19  zu
gestorbenen  erhalten  Sie  umstehend  einen  Auszug  aus  dem  Erbschaftssteuerbescheide.


D.  ist  zur  Zahlung  des  innen  berechneten
Betrags  von  Mark  Pf.  an  bis
spätestens  den  aufgefordert  worden.  Sollte  die  Zahlung  nicht

erfolgen,  so  wird  dieser  Betrag  von  Ihnen  erfordert  werden.

Die  Verzögerung  der  Auseinandersetzung  der  Erben  darf  die  Entrichtung  der  Steuer  nicht
aufhalten,  soweit  diese  aus  dem  Nachlaß  entnommen  werden  kann.

Gegen  diesen  Steuerbescheid  ist  die  Beschwerde  binnen  einer  Frist  von  2  Monaten,  beginnend
  mit  dem  Tage  der  Zustellung,  zulässig.  Die  Beschwerde  kann  bei  dem  unterzeichneten  Erbschaftssteueramt
  oder  eingelegt  werden.

Durch  die  Einlegung  der  Beschwerde  wird  die  Zahlung  der  Steuer  nicht  aufgehalten.

An

in

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