Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr.  37.

297

 

Angabe,
aus  welchem  Grunde  und
zu  welchem  Zwecke  die
Uberwachung  des  Erbfalls
erfolgt.

 

Bezeichnung  der  Sicherheit.
Angabe,
bei  welcher  Behörde
und  unter  welchen
Buchungsnummern  die
Sicherheit  hinterlegt  ist.

 

Nach  Wegfall
des  Überwachungsgrundes
ist  der  Erbfall  übertragen

in  die
Nachtragsliste
für  das  te  Halb-  inger

jahr  19  Z

Bemerkungen

 

 

—

)

6

7