Nr. 37.
297
Angabe,
aus welchem Grunde und
zu welchem Zwecke die
Uberwachung des Erbfalls
erfolgt.
Bezeichnung der Sicherheit.
Angabe,
bei welcher Behörde
und unter welchen
Buchungsnummern die
Sicherheit hinterlegt ist.
Nach Wegfall
des Überwachungsgrundes
ist der Erbfall übertragen
in die
Nachtragsliste
für das te Halb- inger
jahr 19 Z
Bemerkungen
—
)
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