Nr. 37. 301
Muster 11.
(Ausführungsbestimmungen § 33.)
Bezeichuung und Sitz des Erbschaftssteucramts:
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Erbschaftsstener. iste B,
betreffend
Schenkungen unter Lebenden
für das.. te Halbjahr des Rechnungsjahrs 19
Vorschriften für den Gebrauch.
1. Die Spalten 1 bis 7 sind sofort auszufüllen, die Spalten 8 bis 10 und 12, 13 erst nach
der endgültigen Erledigung und Prüfung durch die Oberbehörde.
2. Die Spalte 10 ist mit dem Vermerke „steuerfrei“ auszufüllen, wenn sich Steuerfreiheit ergeben
hat. Sie ist durchzustreichen, wenn eine steuerpflichtige Schenkung zunächst nicht vorliegt und
die Überwachung der Schenkung erfolgt.
Z. Bei Abschluß der Haupt= und Nachtragsliste sind hinsichtlich der unerledigten Schenkungen nur
die Spalten 11 und 14 auszufüllen. 61*