Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Beilage  1.

BZivilversorgungsschein.

Dem  (Vor=  und  Familienname,  Dienstgrad  und  Truppenteil  usw.)  ist  gegenwärtiger
Zivilversorgungsschein  nach  einer  aktiven  Militärdienstzeit  von

.  ..  Jahren  ..  .  .  Monaten

erteilt  worden.

Er  ist  auf  Grund  dieses  Scheines  zur  Versorgung  im  Zivildienste  bei  den
Reichsbehörden,  den  Staatsbehörden  aller  Bundesstaaten  und  den  Kommunalbehörden
  usw.  des  Bundesstaats,  dessen  Staatsangehörigkeit  er  seit  2  Jahren

besitzt,
nach  Maßgabe  der  darüber  bestehenden  Bestimmungen  berechtigt.
Der  Inhaber  bezieht  eine  Militärrente  von  ..  .  ..  munallich
N.  N.  den  ten  19
65;  ..  ..
Man  (Behörde,  welche  über  den  Anspruch  auf  den
/  Zivilversorgungsschein  entschieden  hat.)
E—  s“
Alter:  ..  .  .  VDahre.
(Nr.  des  Zivilversorgungsscheins.)  (Unterschrift  des  Militärvorgesetzten.)

(Nr.  der  Rentenliste.)