Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr.  44.  457

 

 

Muster  21.
Anmeldungsbuch
des
amts  zu  -
betreffend
die  Erhebung  der  Reichsstempelabgaben
für  das  Viertel  des  Rechnungsjahrs  19
Dieses  Buch  enthält  Blätter,  welche  von  einer
mit  dem  Siegel  des  Unterzeichneten  belegten  Schnur  durch-  Geführt  von
zogen  sind.
,,  den  ten  19  (Name)
"  ";  Dienststellung)
(Name)  (
(Dienststellung)
Anleitung.

1.  In  das  Anmeldungsbuch  find  einzutragen:  ·»-,
a)  Anmeldungen  zur  Abstempelung  inländischer  Wertpapiere  —  Muster  1  —  einschließlich  der  Nachtragsanmeldungen
  nach  Ziffer  5  der  Ausführungsbestimmungen;
b)  Anmeldungen  zur  Abstempelung  ausländischer  Wertpapiere  —  Muster  2  —;
Jc)  Anmeldungen  zur  Versteuerung  von  Einlagen  auf  inländische  Aktien  —  Muster  4  —;
4)  Anzeigen  bergrechtlichrr  Gewerkschaften  über  Ausschreibung  von  Einzahlungen
1.  nach  §  6  der  Ausführungsbestimmungen,
2.  nach  §  7  daselbst;
e)  Anmeldungen  zur  Abstempelung  von

1.  Schlußnotenvordrucken

2.  Vordrucken  zu  Seefrachturkunden  [—  Muster  8  —;

3.  Fahrkarten  »
k)VuchauszügezurEntrichtungdeöStempelsvonSpielumsätzen(§5H2  der  Ausführungsbestimmungen);
g)  Anmeldungen  zur  Abstempelung  inländischer  Lotterielose  (58  51  bis  53  und  55  der  Ausführungsbestimmungen);


h)  Anmeldungen  zur  Abstempelung  ausländischer  Lotterielose  —  Muster  10  —;

v  Anmeldungen  zur  Entrichtung  einer  Abschlagszahlung  auf  Fahrkartenstempel  —  Muster  12  —;
k)  Nachweisungen  zur  Erhebung  des  Fahrkartenstempels  —  Muster  11  —;

1)  Anmeldungen  zur  Entrichtung  des  Stempels  von  Kraftfahrzeugen  —  Muster  14  —;
m)  Aufstellungen  zur  Entrichtung  des  Stempels  von  Vergütungen  —  Muster  10  —.

2.  Dieses  Buch  umfaßt  den  Zeitraum  eines  Vierteljahrs  und  ist  am  Schlusse  der  ersten  drei  Viertel  des
Rechnungsjahrs  gleichzeitig  mit  dem  Einnahmebuche,  für  das  4.  Vierteljahr  jedoch  am  31.  März  abzuschließen.
  Die  Eintragungen  erfolgen  das  ganze  Vierteljahr  hindurch  unter  fortlaufender  Nummer.

3.  Alle  beim  Abschlusse  des  Buches  noch  nicht  erledigten  Anmeldungen  sind  unter  Beibehaltung  der  Nummern,
  welche  sie  im  alten  Buche  erhalten  haben,  in  das  Anmeldungsbuch  für  das  folgende  Vierteljahr
zu  übertragen.  Die  Richtigkeit  der  Ubertragung  hat  der  Kassenprüfungsbeamte  zu  bescheinigen.  —  Ist
bei  der  Abgabe  einer  Anmeldung  vorauszusehen,  daß  die  Abstempelung  der  dazu  gehörigen  Wertpapiere  usw.
bis  zum  Abschlusse  des  Buches  nicht  beendet  werden  kann,  so  steht  es  der  Steuerstelle  frei,  die  Ubertragung
  der  Anmeldung  in  das  Anmeldungsbuch  für  das  folgende  Vierteljahr  sofort  zu  bewirken.  In
diesem  Falle  genügt  in  Spalte  10  des  alten  Buches  der  Hinweis  auf  die  Eintragung  im  Buche  für  das
folgende  Vierteljahr.  "  »  »

4.  In  der  Spalte  11  sind  die  Papiere  nach  Gattung,  Nenn=  und  Beleihungswert  näher  zu  bezeichnen,
welche  zur  Sicherstellung  der  Abgabe  angenommen  werden.  "  «»»

5.  Nach  dem  Abschlusse  wird  das  Anmeldungsbuch  nebst  Belegen  mit  dem  Einnahmebuch  an  die  Direktivbehörde
  zur  Prüfung  eingesandt.  86*