Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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W  1  6.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

J  Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  13.  Juni  1878.

Inhalt.

Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Bildung  eines  berathenden  Ausschusses  von  Vertretern  des  Handels  und  der
Gewerbe  sowie  der  Landwirthschaft  bei  der  Generaldirektion  der  Verkehrsanstalten.  Vom  4.  Juni  1878.
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Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Hildung  eines  berathenden  Ausschusses  von  Vertretern  des
Landels  und  der  Gewerbe  sowie  der  Landwirthschaft  bei  der  Generaldirektion  der
Verkehrsanstalten.  Vom  4.  Juni  1878.

Karl,  oon  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Zum  Zweck  der  Einrichtung  einer  regelmäßigen  Vertretung  der  Interessen  des
Handels  und  der  Gewerbe  sowie  der  Landwirthschaft  auf  dem  Gebiete  des  Verkehrswesens
verordnen  Wir,  nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums,  wie  folgt:

S.  1.

Der  Generaldirektion  der  Verkehrsanstalten  wird  für  ihren  Geschäftskreis  wie  für
denjenigen  ihrer  einzelnen  Sektionen  ein  berathender  Ausschuß  von  Vertretern  des  Handels
und  der  Gewerbe  sowie  der  Landwirthschaft  beigegeben.

§.  2.

Aufgabe  dieses  Ausschusses  ist  es,  an  die  Generaldirektion  in  wichtigen,  den  Handel,
die  Gewerbe  und  die  Landwirthschaft  berührenden  Fragen  des  Verkehrswesens  gutächtliche
Aeußerungen  abzugeben.