Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

780

 

Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe
bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben
vorbehalten  sind.

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zurichten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

Bemerkungen.

 

b)  Generaldirektion  der  Zölle  und
indirekten  Steuern:

*  Boten  und  Diener,

Kassediener,
Registratur=  und  Kanzleifunktionäre,
*  Kanzlisten,

'Registratoren,

*  Sekretäre,

*  Kassaoffizianten.

In  Ziffer  1.  Ministerium:

a)  bei  den  Stellen  der  „Kalkulatoren“
ist  als  Bemerkung  in  Spalte  4  anzufügen:


b)  die  Stellen  der  „Pförtner“  sind
Aufrückungsstellen  und  als  solche  mit
einem  Stern  zu  bezeichnen.

In  Ziffer  2.  Militär-Kassenwesen
sind  die  unter
a)  Generalmilitärkasse  aufgeführten
Stellen  der  „Kassendiener“  Aufrückungsstellen
  und  als  solche  mit  einem  Stern
zu  bezeichnen.

 

 

zur  Hälfte.

 

Generaldirektion  der
Zölle  und  indirekten
Steuern.

 

 

6.  Kriegsministerium.

III.  Königreich  Sachsen.
III.  Ministerium  des  Innern.

1.  Kreishauptmannschaften  usw.
vor  „Expedienten“  ist  das  Wort  „Heizer“
einzuschalten.
Die  Uberschrift  zu  Ziffer  12  hat  zu
lauten:
„Metcorologisches  Institut  zu  Dresden“,
ebenso  zu  Ziffer  29:
„Statistisches  Landesamt".

 

 

 

 

 

Soweit  es  die  Verwendung
  im  Oilfsreferatsdienste
  des  Krieg  Sministeriums
  erforderlich
macht,  werden  in  Kalkulatorenstellen
  auch  besonders
  geelgnete  Intendantursekreräre
  berufen.