Metadaten : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

MW  AaI.

599

 

Cap.

Vortrag

Festgesetzter
Betrag

 

 

——  2

 

III

 

 

 

Tit.  3.  Dienstalterszulagen:

a)  aus  Centralfonds  nach  den  Willigungen  in  den  Budgets  der
XIX.  und  XXI.  Finanzperiode  für  die  wirklichen  Schullehrer
à  90  .K  nach  5,  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren  5  Dienstjahren
  von  der  erstandenen  Seminarschlußprüfung,  dann  für  die
ständigen  Verweser,  weltlichen  Lehrerinnen  und  Verweserinnen
à  72  K∆  nach  5  und  von  je  45  .K  nach  10,  13,  15,  20  und
je  weiteren  5  Jahren  von  dem  bezeichneten  Zeitpunkte  an  gerechnet

559  346.44  25  —

b)  aus  Kreisfonds:

aa)  an  Lehrer  in  Gemeinden  des  Donaumooses
bb)  an  den  Lehrer  der  Gemeinde  nlerschvan
cc)  an  den  Schulverweser  in  Birgsau

Tit.  4.  Beiträge  zur  Haltung  von  Schulgehilfen:

a)  zur  Erhöhung  der  Natural-Verpflegs-Entschädigungen  für  Verweser
  und  Verweserinnen  und  für  die  Schulgehilfen  und  Hilfslehrerinnen
  mit  Ausnahme  jener  in  den  unmittelbaren  Städten

b)  zur  Beschaffung  von  Aushilfen  an  Stelle  des  zu  militärischen
Uebungen  in  der  Reserve  und  Landwehr  einberufenen  Lehrpersonals,
  dann  zur  Unterstützung  von  Schuldienstexspektanten,
welche  zur  Ableistung  ihrer  Militärdienstpflicht  einberufen  sind
mit  Ausschluß  der  Einjährig-Freiwilligen

Tit.  5.  Besondere  Remunerationen  und  Unterstützungen  für  das  aktive
Lehrpersonal:

a)  Unterstützungen  für  das  aktive  Lehrerpersonall

b)  weitere  Unterstützungen  für  dasselbe  mit  Ausnahme  jenes  in
unmittelbaren  Städten  und  zwar  für  die  Schullehrer-Relikten
zur  Honorirung  der  während  des  Sterbe=  und  Sterbenachmonats
aufgestellten  Schulverweser,  sowie  zur  Ausstellung  von  Hilfslehrern
  bei  vorübergehender  Erkrankung  von  Schullehrern

IPg)  zur  Unterstützung  dürftiger  Schuldienstexspektanten  während  der
Ableistung  ihrer  gesetzlichen  Militärdienstpflicht  .

Tit.  6.  Allgemeine  Beiträge  an  Schulkassen:

a)  behufs  Trennung  der  Meßnerdienste  von  den  Schuldiensten.

b)  an  den  Schulfond  in  Nain

c)  aus  der  nenen  Kreisschuldotation  behufs  unterstützung  der  mit
Schullasten  überbürdeten  Gemeinden  .

d)  Zuschüsse  an  Schulkassen  zur  Verköstigung  auswärts  wohnender
Schulkinder  am  Schulsitze  während  der  Wintermonate  .

Tit.  7.  Beiträge  zur  Realexigenz  der  Schulen  und  zu  Schulhausneubauten:


a)  Realexigenzbeiträge  1#

b)  zum  Unterhalte  von  Schulhöusern

c)  zu  Schulhausneubauten  6

Tit.  8.  Ständige  Bauausgaben.

 

6  060  41

28  500  —