MW AaI.
599
Cap.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
—— 2
III
Tit. 3. Dienstalterszulagen:
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer
à 90 .K nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren
von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen
à 72 K∆ nach 5 und von je 45 .K nach 10, 13, 15, 20 und
je weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet
559 346.44 25 —
b) aus Kreisfonds:
aa) an Lehrer in Gemeinden des Donaumooses
bb) an den Lehrer der Gemeinde nlerschvan
cc) an den Schulverweser in Birgsau
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen:
a) zur Erhöhung der Natural-Verpflegs-Entschädigungen für Verweser
und Verweserinnen und für die Schulgehilfen und Hilfslehrerinnen
mit Ausnahme jener in den unmittelbaren Städten
b) zur Beschaffung von Aushilfen an Stelle des zu militärischen
Uebungen in der Reserve und Landwehr einberufenen Lehrpersonals,
dann zur Unterstützung von Schuldienstexspektanten,
welche zur Ableistung ihrer Militärdienstpflicht einberufen sind
mit Ausschluß der Einjährig-Freiwilligen
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das aktive
Lehrpersonal:
a) Unterstützungen für das aktive Lehrerpersonall
b) weitere Unterstützungen für dasselbe mit Ausnahme jenes in
unmittelbaren Städten und zwar für die Schullehrer-Relikten
zur Honorirung der während des Sterbe= und Sterbenachmonats
aufgestellten Schulverweser, sowie zur Ausstellung von Hilfslehrern
bei vorübergehender Erkrankung von Schullehrern
IPg) zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während der
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht .
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) behufs Trennung der Meßnerdienste von den Schuldiensten.
b) an den Schulfond in Nain
c) aus der nenen Kreisschuldotation behufs unterstützung der mit
Schullasten überbürdeten Gemeinden .
d) Zuschüsse an Schulkassen zur Verköstigung auswärts wohnender
Schulkinder am Schulsitze während der Wintermonate .
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausneubauten:
a) Realexigenzbeiträge 1#
b) zum Unterhalte von Schulhöusern
c) zu Schulhausneubauten 6
Tit. 8. Ständige Bauausgaben.
6 060 41
28 500 —