Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  fremder  Dekorationen.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,

unterm  13.  Februar  1907  dem  Päöpstlichen
  Hausprälaten  Heinrich  Ruez,  Hofkaplan
  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Prinzen
Ludwig  Ferdinand  von  Bayern,  für  das  ihm
von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Spanien
verliehene  Großkreuz  des  K.  Spanischen  Ordens
Isabellas  der  Katholischen  und

dem  K.  Kämmerer  Adalbert  Freiherrn  von
Ritter  zu  Grünstein,  Hofmarschall
Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Großherzogs
von  Luxemburg  für  das  ihm  von  Seiner
Majestät  dem  Könige  von  Württemberg  verliehene
  Kommenturkreuz  I.  Klasse  des  K.  Württembergischen
  Friedrichs-Ordens
die  Bewilligung  zur  Annahme  und  zum  Tragen
zu  erteilen.

Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des
Königreiches.

Der  Adelsmatrikel  wurden  einverleibt:

am  4.  Februar  1907  der  Ministerialrat
im  K.  Staatsministerium  der  Finanzen  Ferdinand
  Ritter  von  Klemm  in  München
für  seine  Person  als  Ritter  des  Verdienstordens
  der  Bayerischen  Krone  bei  der  Ritter-Klasse
  Lit.  K,  Fol.  64,  Akt  Nr.  2963,

am  7.  Februar  1907  der  Senatspräsident
am  K.  Oberlandesgerichte  München  Dr.  Wilhelm
  Ritter  von  Haiß  für  seine  Person
als  Ritter  des  Verdienstordens  der  Bayerischen
Krone  bei  der  Ritter-Klasse  Lit.  H,  Fol.  100,
Akt  Nr.  3269,

am  17.  Februar  1907  der  Gutsbesitzer
Edgar  von  Rom  in  Königswiesen  in  erblicher
  Weise  bei  der  Adels-Klasse  Lit.  R,
Fol.  75,  Akt  Nr.  4127.