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Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 13. Februar 1907 dem Päöpstlichen
Hausprälaten Heinrich Ruez, Hofkaplan
Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen
Ludwig Ferdinand von Bayern, für das ihm
von Seiner Majestät dem Könige von Spanien
verliehene Großkreuz des K. Spanischen Ordens
Isabellas der Katholischen und
dem K. Kämmerer Adalbert Freiherrn von
Ritter zu Grünstein, Hofmarschall
Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
von Luxemburg für das ihm von Seiner
Majestät dem Könige von Württemberg verliehene
Kommenturkreuz I. Klasse des K. Württembergischen
Friedrichs-Ordens
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu erteilen.
Auszug aus der Adels-Matrikel des
Königreiches.
Der Adelsmatrikel wurden einverleibt:
am 4. Februar 1907 der Ministerialrat
im K. Staatsministerium der Finanzen Ferdinand
Ritter von Klemm in München
für seine Person als Ritter des Verdienstordens
der Bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse
Lit. K, Fol. 64, Akt Nr. 2963,
am 7. Februar 1907 der Senatspräsident
am K. Oberlandesgerichte München Dr. Wilhelm
Ritter von Haiß für seine Person
als Ritter des Verdienstordens der Bayerischen
Krone bei der Ritter-Klasse Lit. H, Fol. 100,
Akt Nr. 3269,
am 17. Februar 1907 der Gutsbesitzer
Edgar von Rom in Königswiesen in erblicher
Weise bei der Adels-Klasse Lit. R,
Fol. 75, Akt Nr. 4127.