Nr. 16. 117
ministeriums für Verkehrsangelegenheiten, die Überwachung der Geschäfte der Hauptwagen—
verteilung und der Ausgleich unter den Hauptverteilungsstellen.
12. Die Genehmigung zur Anbringung von Automaten und Plakaten in den Eisenbahnzügen
und zur unentgeltlichen Abgabe von Preßerzeugnissen an Reisende.
13. Die Herstellung der Gesamtübersicht über die Zugführer= und Schaffnerkurse.
14. Die Aufnahme, Verwendung und Entlassung der Dienstfrauen; die Ausstellung
der Fahrkurse für dieselben.
15. Die Beschaffung, Verwaltung und Abgabe der Tarife, Drucksachen und Regiematerialien.
16. Die Verwaltung der bahneigenen Pflanzgärten.
Jc) Der Eisenbahndirektion Nürnberg:
1. Die Verwaltung des Ludwig-Kanals.
2. Die Bearbeitung der Tarife und der Bestimmungen über die Benützung des Ludwig-Kanals.
3. Die Erledigung von Ansprüchen auf Erstattung von Personenfahrgeldern aus der
Benützung von Vereinsfahrscheinheften, die von der Ausgabestelle in Nürnberg über ausschließlich
bayerische Staatseisenbahnstrecken ausgestellt worden sind.
Dann für den ganzen Bereich der Staatseisenbahnverwaltung:
4. Die Vertretung der übrigen Eisenbahndirektionen im Ausschusse des deutschen Eisenbahnverkehrsverbandes
gemeinsam mit der Eisenbahndirektion München.
5. Die Bearbeitung der allgemeinen Abfertigungsvorschriften mit Ausnahme der Bestimmungen
über den Güterwagendienst, das Desinfektionswesen und das Zollabfertigungswesen.
6. Die Vertretung der bayerischen Staatseisenbahnverwaltung bei den Verhandlungen
mit den anderen Verwaltungen über die Führung der direkten Güterkurse.
7. Die Bearbeitung des Transportdienstbuches.
8. Die Aufstellung der Ladevorschriften.
9. Die Verwaltung des Eisenbahnmuseums.
d) Der Eisenbahndirektion Würzburg:
1. Die Verwaltung der Kettenschleppschiffahrt auf dem Maine mit den aus der Zuständigkeit
der Amter sich ergebenden Vorbehalten.
2. Die Genehmigung zur Benützung der Kettenschleppschiffahrt auf dem Maine für
im Tarif nicht vorgesehene Leistungen und die Festsetzung der Gebühren hiefür.
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