Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 16. 135 
2. Die Personalverwaltung für die Ämter, insbesondere die Anstellung, Versetzung, 
Beförderung, Pensionierung, Reaktivierung und Entlassung des nichtpragmatischen Personals 
bei den Amtern. Die Erteilung der Verehelichungsbewilligung an das Personal der Amter, 
soweit nicht das Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten zuständig ist. 
3. Die Anweisung der Aktivitäts-, Pensions= und Sustentationsbezüge für das Per- 
sonal der Amter einschließlich der Ergänzungsbeträge zu den Pensionen von Beamten der 
Kategorie A Vb, die Anweisung aller den Hinterbliebenen dieses Personals zustehenden 
Bezüge, Pensionen, Pensionszulagen, Unterhaltsbeiträge und Unterstützungen aus dem Staats- 
diener-Reliktenverein. 
4. Die Regelung der Militär= und Gendarmeriepensionen für das Personal der Ämter. 
5. Die Vergütung der Umzugskosten, soweit nicht das Staatsministerium für Ver- 
kehrsangelegenheiten zuständig ist, und die Anweisung von Umzugsgebühren an das Personal 
der Amter. 
6. Die Bewilligung von Unterstützungen an das Personal der Amter. 
7. Die Verständigung der Oberpostdirektionen über den Zeitpunkt der Anstellung und 
Beförderung im mittleren nichtpragmatischen Dienste und der Vorstände der Postämter 
III. Klasse und die Verständigung über den Kreis der für die Anstellung oder Beförderung 
in Betracht kommenden Personen. 
8. Die Vermittlung des Ausgleiches in den Anstellungs= und Beförderungsverhältnissen 
des Personals im unteren Dienste zwischen den Oberpostdirektionen. 
9. Die Bestimmung und Einberufung des Feldpostpersonals für den Mobilmachungsfall. 
10. Die Behandlung der Gesuche der Militäranwärter und vorzugsberechtigten Gen- 
darmerieangehörigen um Anstellung im mittleren und unteren Dienste und die Uberwachung 
des Vollzugs der Anordnungen, die zur Durchführung der grundsätzlichen Bestimmungen 
über die Besetzung der Stellen mit vorzugsberechtigten Anwärtern im Bereiche der Post- 
und Telegraphenverwaltung getroffen sind. 
11. Die Bewilligung von Unterstützungen aus dem der Post= und Telegraphenver= 
waltung zur Verfügung stehenden Anteil am allgemeinen Unterstützungsfonds für Staats- 
diener und deren Relikten, am Funktionärsfonds und an sonstigen Fonds. 
b) Dem Revisionsamt: 
1. Die primitive Revision der von den Oberpostdirektionen angefertigten Rechnungen, 
Mobilien= und Immobilieninventare, dann die erstinstanzielle Verbescheidung der Revisions- 
erinnerungen, endlich die Behandlung der mit der Superrevision zusammenhängenden Geschäfte. 
2. Die Abrechnung mit der Zentralstaatskasse.
	        
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