Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr.  17.  147

§  17.
Von  beiden  Kammern  des  Landtags  ist  beschlossen  worden,

„es  sei  an  die  K.  Staatsregierung  die  Bitte  zu  richten,  in  tunlichster
Bälde  Fürsorge  zu  treffen,  daß  die  Zentralanstalt  für  Erziehung  und  Bildung
krüppelhafter  Kinder  in  München  durch  einen  Neubau  erweitert  und  modern  ausgestattet
  werde."“

Ein  Bauplatz  für  den  Anstaltsneubau  ist  bereits  erworben  worden.  Im  übrigen  beauftragen
  Wir  das  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten,
die  Angelegenheit  weiter  zu  bereifen.

18.

Die  beiden  Kammern  des  Landtags  haben  bei  der  Beratung  des  Gesetzentwurfes,  betreffend
den  Bedarf  für  Postbauten,  Telegraphen=  und  Telephonanlagen,  des  Gesetzentwurfes,  betreffend
den  Bedarf  für  Erweiterungs-,  Ergänzungs=  und  Neubauten  auf  den  im  Betriebe  befindlichen
Staatseisenbahnen,  bei  der  Beratung  der  Etats  der  Verwaltung  der  Zölle  und  indirekten
Steuern,  der  Bergwerks-,  Hütten=  und  Salinenverwaltung,  der  Staatseisenbahnverwaltung,
der  Post=  und  Telegraphenverwaltung,  der  Forst-,  Jagd=  und  Triftverwaltung,  der  Etats
der  Staatsministerien  der  Justiz,  des  Innern,  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten
  und  der  Finanzen,  bei  der  Beratung  des  Finanzgesetzentwurfes  und  bei  der
Beratung  der  Nachweisungen  über  die  Ausgaben  für  Straßen-,  Brücken=  und  Wasserbauten
für  die  Jahre  1902  und  1903  ihre  Zustimmung  dazu  erteilt,  daß  ein  Teil  der  bewilligten
Mittel  schon  vor  der  Erlassung  des  Finanzgesetzes  der  bestimmungsgemäßen  Verwendung

zugeführt  und  einzelne  Willigungen  im  Bedarfsfalle  überschritten  oder  für  andere  Zwecke
verwendet  werden.

Hievon  wurde  nach  Bedarf  Gebrauch  gemacht  und  wird,  soweit  veranlaßt,  auch  fernerhin
Gebrauch  gemacht  werden.

Von  dem  aus  Anlaß  des  Gesetzes,  betreffend  den  Bedarf  für  Postbauten,  Telegraphenund
  Telephonanlagen  gefaßten  Gesamtbeschluß,  wodurch  die  überschreitung  der  im  Gesetze
vom  14.  Dezember  1903  vorgesehenen  Kredite  mit  zusammen  850  000  —X  genehmigt  wird,
ebenso  von  dem  bei  Beratung  der  Nachweisungen  für  den  Eisenbahnneubau  sowie  für  Telegraphen=
  und  Telephonanlagen,  dann  für  Postbauten  in  den  Jahren  1902  und  1903
gefaßten  Gesamtbeschluß,  wornach  nicht  verwendete  Kredite  für  Eisenbahnbauten  im  Gesamtbetrage
  von  3  488  613—&  41  J  und  für  Postbauten  im  Gesamtbetrage  von  8154  XK  17

zur  Einziehung  genehmigt  werden,  haben  Wir  Kenntnis  genommen.
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