Metadata : Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

1867  Eröffnung  der  Conferenz.  171

schwere  Schädigung  der  britischen  Handelsinteressen  und  ein
Schrei  der  Entrüstung  im  ganzen  Welttheil,  daß  Englands
Eigensinn  all  dieses  Elend  verursacht  habe.  Niemals,  sagte
Stanley  nachher  im  Unterhause,  habe  er  eine  so  peinliche
Unterhandlung  durchgemacht.  In  dieser  schweren  Stunde
erschien  ihm  als  rettender  Engel  der  russische  Botschafter,
der  uns  aus  der  Londoner  Conferenz  von  1864  bekannte
Baron  Brunnow.  Er  brachte  den  vermittelnden  Vorschlag,
nicht  jede  einzelne  Macht  solle  für  sich  die  Garantie  übernehmen,
  sondern  eine  gemeinsame  oder  collective  Garantie
möge  festgesetzt  werden.  Hienach  würde  bei  einem  Streitfalle
zunächst  ein  Gesammtbeschluß  der  Mächte  zu  erfolgen  haben,
ob  eine  Verletzung  wirklich  vorliege,  und  welche  Maaßregeln
dagegen  zu  ergreifen  seien.  Bei  einem  solchen  Verfahren
würde  dann  auch  wohl  das  Unterhaus  sich  beruhigen.  Dies
leuchtete  dem  englischen  Minister  ein;  er  stellte  wenigstens
die  Möglichkeit  einer  Verständigung  auf  diesem  Wege  in
Aussicht.  Bernstorff  telegraphirte  darauf  nach  Berlin;
Bismarck  gab  zustimmende  Draht-Antwort,  und  so  konnte
endlich  das  große  Werk  beginnen.

Nachdem  Lord  Stanley  einmüthig  zum  Vorsitzenden
der  Conferenz  ernannt,  und  die  üblichen  Förmlichkeiten  erledigt
worden  waren,  legte  Stanley  seinen  letzten  Vertragsentwurf
zur  Berathung  vor.  Sofort  erklärte  Graf  Bernstorff,  daß
darin  die  europäische  Garantie  für  die  Neutralität  Luxemburgs
  fehle,  und  alle  übrigen  Vertreter  stimmten  ihm  zu,
sie  bilde  einen  wesentlichen  Theil  der  allgemein  angenommenen
Basis  der  Conferenz.  Stanley  meinte  darauf,  Luxemburg
stehe  bereits  seit  dem  Vertrage  von  1839  unter  einer  europäischen
  Garantie.  Allerdings,  erwiderte  ihm  Bernstorff,  ist