Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Gesetzzund Vererdnungschüt 
für das 
Königreich Vayern. 
Nr. 22. 
München, den 31. März 1907. 
Inhelt: 
Bekanutmachung vom 30. März 1907, die Gewährung von Tagegeldern und die Ver 
bei auswärtigen Mensg-schäftens der bei den Inspektionen der Staatseisenbahnverwalt 
üütung von Reisekosten 
amten betreffend. 
ung verwendeten Be- 
Nr. 30561I. 
Bekanntmachung, die Gewährung von Tagegeldern und die Vergltung von Reisekosten bei aus- 
wärtigen Dienstgeschäften der bei den Inspektionen der Staatseisenbahnverwaltung verwendeten 
Beamten betreffend. 
fl. Staatsministerium der Finanzen und #. Staatoministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Im Bollzuge der Allerhöchsten Verordnung vom 25. März 1907, die Gewährung 
von Tagegeldern und die Vergütung von Reisekosten bei auswärtigen Dienstgeschäften der 
bei den Inspektionen der Staatseisenbahnverwaltung verwendeten Beamten betreffend (Gesetz- 
und Verordnungsblatt S. 223), wird nachstehendes bekannt gegeben: 
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