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nicht tunlich. Dagegen ist bei dieser Prüfung nunmehr eine wesentliche Erleichterung ein-
geführt worden, deren Wirkung abzuwarten sein wird.
Dem Beschlusse wegen Gewährung besonderer Vergütungen für die Leitung der Turn-
spiele an den Progymnasien und Realschulen erteilen Wir unter wohlgefälliger Anerkennung
des hiedurch vom Landrate bekundeten Interesses für die körperliche Ausbildung der heran-
wachsenden Jugend Unsere Genehmigung.
3. Dem Ersuchen des Landrates, die Frage des Bedürfnisses nach einer weiteren
Kreisrealschule in München zu prüfen, wird stattgegeben werden.
4. Dem Beschlusse des Landrates den künftigen Hauptlehrern an gewerblichen Tages-
fortbildungsschulen außer München pensionsfähige Dienstalterszulagen aus Kreisfonds zu
gewähren, desgleichen den Beschlüssen über die Bewilligung von 2000 zum Baufonds
der Zeichen-, Modellier= und Schnitzschule Oberammergau und über die Erhöhung der
Position zur Unterstützung der gewerblichen Fortbildungsschulen des Regierungsbezirkes außer
München von 78 500 auf 90000 erteilen Wir gerne Un sere Genehmigung. Der
Wunsch des Landrates, jenen Gemeinden — außer München, — welche gewerbliche Fort-
bildungsschulen besitzen, eine weitere Erleichterung zu gewähren und demgemäß bei dem
Kreisbudget für 1908 entsprechende Vorlage zu machen, wird weiter gewürdigt werden.
5. Der Landrat hat bei Genehmigung des Voranschlages für die gewerblichen Fort-
bildungsschulen in München für 1907 der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß im künftigen Etat
ein wesentlich höherer Zuschuß aus Zentralfonds eingestellt sein werde, und daß die Stadt-
gemeinde München auf Abminderung des Kreisfondszuschusses ernstlich hinwirken werde.
Durch Entschließung des K. Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schul-
angelegenheiten vom 7. Februar 1907 ist bereits darauf aufmerksam gemacht worden, daß
selbst bei einer Erhöhung der für die gewerblichen Fortbildungsschulen des ganzen Landes
bestimmten Staatsbudgetposition der Stadt München bei aller Anerkennung der Neugestaltung
des gewerblichen Fortbildungsunterrichtes wohl nur eine im Verhältnis zu den opferwillig
übernommenen Aufwendungen der Stadt München und des Kreises Oberbayern mäßig zu
nennende Zuschußsteigerung zugewendet werden könnte.
Inwieweit aber die wünschenswerte Erhöhung der Staatsbudgetposition für die gewerb-
lichen Fortbildungsschulen überhaupt und damit auch des Zuschusses für die Stadtgemeinde
München eintreten kann, muß der Würdigung bei Aufstellung des Staatsbudgets für die
XXIX. Finanzperiode vorbehalten bleiben.
Hinsichtlich des der Stadtgemeinde München gegenüber ausgedrückten Wunsches auf
Abminderung des Kreisfondszuschusses wird das Weitere veranlaßt werden.
6. Dem Beschlusse über die Bereitstellung der Mittel zur Umwandlung von Assistenten-
stellen in pragmatische Lehrstellen an der Maria-Theresia-Kreisrealschule und en ne Gisela-