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Kreisrealschule in München sowie an den Realschulen Rosenheim und Landsberg haben Wir
bereits Unsere Genehmigung erteilt und bezüglich der Besetzung dieser Stellen Verfügung
getroffen.
7. Der Wunsch des Landrates, daß die Turnlehrer an den Realschulen generell den
Turnlehrern an den Gymnasien auch hinsichtlich der Pragmatisierung gleichgestellt werden,
wird gewürdigt werden.
8. Der Landrat hat beschlossen, die von den Gemeinden Landsberg, Wasserburg und
Weilheim an die Rektoren ihrer Realschulen geleisteten Wohnungsentschädigungen von je 420.##
auf Kreisfonds zu übernehmen und der Stadtgemeinde Rosenheim in Konsequenz dieses
Beschlusses auf die Dauer der Gewährung einer Rektors-Dienstwohnung eine jährliche Ent-
schädigung von 420 aus Kreismitteln zu gewähren. Diesem Beschlusse erteilen Wir
Unsere Genehmigung.
9. Der Landrat hat die Vorlage über die Errichtung von Oberrealschulen in allen
ihren Teilen angenommen und demgemäß zugestimmt, daß vom Schuljahre 1907/08 ab die
Luitpold-Kreisrealschule in München auf der in der Vorlage bezeichneten Grundlage zur
Oberrealschule ausgebaut werde, sowie daß die Mittel für Banu= und Einrichtungskosten im
Betrage von 20 000 aus der Kreisreserve für 1907 entnommen werden. Wir geneh-
migen diesen Beschluß.
Bezüglich der vom Landrate ausgesprochenen Erwartung, daß sofort statt des in Aus-
sicht gestellten Zuschuß-Viertels das ganze Drittel gewährt werde, wenn nach Ausban der
Oberrealschule der Mehrbedarf den zugesicherten Staatszuschuß um ein namhaftes überschreiten
würde, verweisen Wir auf die Vorlage.
Der Landrat hat weiter angenommen, daß sich die Genehmigung und der Ausbau auf
nicht mehr als drei Oberklassen in höchstens je 2 Abteilungen verstehe. Hierauf wird soweit
irgend möglich hingewirkt werden.
Durch die Beschlüsse des Landrates hat namentlich das realistische Unterrichtswesen
wieder eine wesentliche Förderung erfahren. Wir erkennen die verständnisvolle Mitwirkung
des Landrates an der Lösung der auf diesem Gebiete schwebenden wichtigen Fragen mit
besonderer Befriedigung an.
10. Den Willigungen für landwirtschaftliche Zwecke, insbesondere für die Schaffung
eines Fonds zur Regulierung der Besitzverhältnisse im Donaumoose und die Mehrung des
kulturtechnischen Personals erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
11. Der Antrag auf Verstaatlichung des kulturtechnischen Dienstes oder vorläufig auf
Gewährung möglichst hoher Staatszuschüsse wird sorgfältiger Würdigung unterzogen werden.
12. Wir genehmigen die auf die Irrenpflege bezüglichen Beschlüsse, soweit dies nicht
schon geschehen ist. In letzterer Beziehung verweisen Wir auf Unsere Entschließung vom