Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

296 
  
  
  
Kap. 
  
Tit. 
Vortrag 
Betrag 
Festgesetzter 
  
* 
2 
  
  
3 
  
Er 
S 
— 
2 
1 
S 
11 
12 
  
Zuschsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziffer 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen 
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des zii hnn 
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit 
weniger als 10000 Einwohnen 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 n 1 des 
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreis-Ausgaben — 
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes 
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziffer 4 des angeführten 
Gesetzes) 
Dienstakterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse 439741.4 65. 
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Volksschullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine gquiesziert 
worden sind 
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- 
personen in Niederbayern . 
b) Zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfallel 348322 
D„C) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten 
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht bellnehmende 
Lehrpersonal .... .. 
Unterstützungsbeiträge für Schullehrer— Nelikten: 
a) je 240 A oder 300 .KA für die Witwen, 130 .4 oder 
150 4 für die Doppelwaisen und 100 . für die einfachen 
Waisen 86 240 M — 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrer-Relikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal 
) für dürftige, dem unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 
Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten nähredd der 
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht 
  
207 839 
33 913 
255.000 
125 160 
  
s6 
l 
61 
  
  
Summe 8 J: 560 303 7 65 
  
  
  
Summe Kap. I A: 560 303 X 65— 
  
857 81784
	        
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