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Kap.
Tit.
Vortrag
Betrag
Festgesetzter
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Zuschsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziffer 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des zii hnn
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit
weniger als 10000 Einwohnen
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 n 1 des
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreis-Ausgaben —
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziffer 4 des angeführten
Gesetzes)
Dienstakterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse 439741.4 65.
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Volksschullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine gquiesziert
worden sind
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr-
personen in Niederbayern .
b) Zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst-
alterszulagen im Pensionsfallel 348322
D„C) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht bellnehmende
Lehrpersonal .... ..
Unterstützungsbeiträge für Schullehrer— Nelikten:
a) je 240 A oder 300 .KA für die Witwen, 130 .4 oder
150 4 für die Doppelwaisen und 100 . für die einfachen
Waisen 86 240 M —
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen
Lehrer-Relikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende
Lehrpersonal
) für dürftige, dem unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen
Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten nähredd der
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht
207 839
33 913
255.000
125 160
s6
l
61
Summe 8 J: 560 303 7 65
Summe Kap. I A: 560 303 X 65—
857 81784