Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Wart= und Dienstpersonals der Kreisirrenanstalt werden gerne genehmigt. Auch die sonstigen 
auf Wohltätigkeit bezüglichen Beschlüsse sind genehm. 
8. Den auf Reservefonds überwiesenen Willigungen erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für 
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Aner- 
kennung aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 16. Mai 1907. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. v. Grettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Brenner.
	        
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