Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 29. 329 
Abschied für den Landrat von Oberfranken über dessen Verhandlungen für das Jahr 1907. 
Im MNamen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
ren Gohtes Gunden Söniglicher prim uon Hayem, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 5. bis 17. November 1906 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1905. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1905 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1907. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahre 1907 
3118577 K 61 J, wovon ein Steuerprozent auf 31 185 MA 77 A sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1907. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Dem Beschlusse des Landrats über die Erhöhung des Zuschusses an den Kreisverein 
zur Untersttützung der Hinterbliebenen der Volksschullehrer auf 17000 erteilen Wir 
gerne Unsere Genehmigung. 
2. Nachdem der Landrat die Mittel zur Umwandlung je einer Assistentenstelle an den 
Realschulen Bamberg und Hof in pragmatische Lehrstellen bereit gestellt und den greisfonde.
	        
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