Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 29. 345 
Abschied für den Landrat von Mittelfranken über dessen Verhandlungen für das Jahr 1907. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Zlitpol!. 
von Gottes Gnaden Böniglicher Minz Uon Layern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Mittelfranken in seinen Sitzungen 
vom 5. bis 17. November 1906 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1905. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1905 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1907. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 1907: 
6818528 61 (, wovon ein Steuerprozent auf 68 185 28 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1907. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Den Beschlüssen des Landrats über die Erhöhung des Zuschusses an den Kreisverein 
zur Unterstützung der Hinterbliebenen der Volksschullehrer und über die Neueinstellung eines 
Betrages von 1200 “ zur Gewährung von Zuschüssen an arme Gemeinden behufs Be- 
schaffung warmer Mittagskost für auswärtige Schulkinder erteilen Wir gerne Unsere 
Genehmigung. 
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