Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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2. Der Landrat hat der K. Regierung die Ermächtigung erteilt den mit der Leitung 
der Turnspiele betrauten Lehrern an den Progymnasien, Lateinschulen und Realschulen des 
Regierungsbezirkes, bei welchen durch diese Tätigkeit das Pflichtstundenmaß überschrittn 
wird, für jede überstunde ein Honorar von 2,25 —x# unter der Voraussetzung zu vergũten, 
daß die betreffenden Stadtgemeinden den auf sie treffenden Anteil des Honorars beschluß- 
mäßig übernehmen. Wir erteilen diesem Beschlusse unter wohlgefälliger Anerkennung des 
hiedurch vom Landrate bekundeten Interesses für die zur körperlichen Ausbildung der hrran- 
wachsenden Jugend so wichtigen Turnspiele Unsere Genehmigung und beauftragen bie 
K. Regierung mit den beteiligten Stadtgemeinden wegen übernahme des treffenden Koster- 
anteils die weiteren Verhandlungen zu pflegen. 
3. Die auf die Gehaltsverhältnisse des Personales an der Kreistaubstummenanstalt in 
Nürnberg bezüglichen Beschlüsse des Landrates haben Unsere Genehmigung bereits erhalten. 
Wir verweisen auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und 
Schulangelegenheiten vom 20. Dezember 1906 Nr. 28238. 
4. Die auf die Kreisackerbauschule Triesdorf bezüglichen Beschlüsse des Landrates werden 
genehmigt. Ebenso genehmigen Wir gerne die vom Landrate beschlossene Bereitstellung ver- 
mehrter Mittel für Zwecke des landwirtschaftlichen Unterrichts, insbesondere für Aufstellung 
von Assistenten an den landwirtschaftlichen Winterschulen und für Stipendien an die Schüler 
der Kreisackerbauschule in Triesdorf. 
Die auf die Kreislandwirtschaftsschule in Lichtenhof sich beziehenden Beschlüsse des 
Landrats werden von Uns mit dem Abmaße genehmigt, daß die Kreisregierung von Mittel- 
franken die zur Bereifung der Angelegenheit erforderlichen Verhandlungen zu führen und hiebei 
nach Art. 33 und 34 des Landratsgesetzes den Landratsausschuß gutachtlich zu hören hal. 
5. Der Landrat hat die besonder Vorlage über die Errichtung von Oberrealschulen 
angenommen und demgemäß zugestimmt, daß die Kreisrealschule II in Nürnberg vom 
Schuljahre 1907/08 ab auf der in der Vorlage bezeichneten Grundlage zur Oberrealschule 
ausgebaut werde. Der Landrat hat ferner den für die Beschaffung, Einrichtung und Aus- 
stattung der Schule an Laboratorien 2c. benötigten Betrag von 10908 .&x auf Rechnung 
der Kreisreserve für 1907 zur Verfügung gestellt. Wir erteilen diesem Beschlusse Unsere 
Genehmigung. Die weiteren Einleitungen zu dessen Vollzug sind bereits getroffen. 
Durch die Beschlüsse des Landrates hat das realistische Unterrichtswesen wieder eine wesent- 
liche Förderung erfahren. Wir erkennen die verständnisvolle Mitwirkung des Landrates an der 
Lösung der auf diesem Gebiete schwebenden wichtigen Fragen mit besonderer Befriedigung an. 
6. Der vom Landrate beschlußmäßig geäußerte Wunsch einer Revision des Lehrplans 
der Realschulen und Wahrung der Stellung des Zeichenunterrichtes in demselben wird 
gewürdigt werden.
	        
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