Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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2.  Der  Landrat  hat  der  K.  Regierung  die  Ermächtigung  erteilt  den  mit  der  Leitung
der  Turnspiele  betrauten  Lehrern  an  den  Progymnasien,  Lateinschulen  und  Realschulen  des
Regierungsbezirkes,  bei  welchen  durch  diese  Tätigkeit  das  Pflichtstundenmaß  überschrittn
wird,  für  jede  überstunde  ein  Honorar  von  2,25  —x#  unter  der  Voraussetzung  zu  vergũten,
daß  die  betreffenden  Stadtgemeinden  den  auf  sie  treffenden  Anteil  des  Honorars  beschlußmäßig
  übernehmen.  Wir  erteilen  diesem  Beschlusse  unter  wohlgefälliger  Anerkennung  des
hiedurch  vom  Landrate  bekundeten  Interesses  für  die  zur  körperlichen  Ausbildung  der  hrranwachsenden
  Jugend  so  wichtigen  Turnspiele  Unsere  Genehmigung  und  beauftragen  bie
K.  Regierung  mit  den  beteiligten  Stadtgemeinden  wegen  übernahme  des  treffenden  Kosteranteils
  die  weiteren  Verhandlungen  zu  pflegen.

3.  Die  auf  die  Gehaltsverhältnisse  des  Personales  an  der  Kreistaubstummenanstalt  in
Nürnberg  bezüglichen  Beschlüsse  des  Landrates  haben  Unsere  Genehmigung  bereits  erhalten.
Wir  verweisen  auf  die  Entschließung  des  Staatsministeriums  des  Innern  für  Kirchen=  und
Schulangelegenheiten  vom  20.  Dezember  1906  Nr.  28238.

4.  Die  auf  die  Kreisackerbauschule  Triesdorf  bezüglichen  Beschlüsse  des  Landrates  werden
genehmigt.  Ebenso  genehmigen  Wir  gerne  die  vom  Landrate  beschlossene  Bereitstellung  vermehrter
  Mittel  für  Zwecke  des  landwirtschaftlichen  Unterrichts,  insbesondere  für  Aufstellung
von  Assistenten  an  den  landwirtschaftlichen  Winterschulen  und  für  Stipendien  an  die  Schüler
der  Kreisackerbauschule  in  Triesdorf.

Die  auf  die  Kreislandwirtschaftsschule  in  Lichtenhof  sich  beziehenden  Beschlüsse  des
Landrats  werden  von  Uns  mit  dem  Abmaße  genehmigt,  daß  die  Kreisregierung  von  Mittelfranken
  die  zur  Bereifung  der  Angelegenheit  erforderlichen  Verhandlungen  zu  führen  und  hiebei
nach  Art.  33  und  34  des  Landratsgesetzes  den  Landratsausschuß  gutachtlich  zu  hören  hal.

5.  Der  Landrat  hat  die  besonder  Vorlage  über  die  Errichtung  von  Oberrealschulen
angenommen  und  demgemäß  zugestimmt,  daß  die  Kreisrealschule  II  in  Nürnberg  vom
Schuljahre  1907/08  ab  auf  der  in  der  Vorlage  bezeichneten  Grundlage  zur  Oberrealschule
ausgebaut  werde.  Der  Landrat  hat  ferner  den  für  die  Beschaffung,  Einrichtung  und  Ausstattung
  der  Schule  an  Laboratorien  2c.  benötigten  Betrag  von  10908  .&x  auf  Rechnung
der  Kreisreserve  für  1907  zur  Verfügung  gestellt.  Wir  erteilen  diesem  Beschlusse  Unsere
Genehmigung.  Die  weiteren  Einleitungen  zu  dessen  Vollzug  sind  bereits  getroffen.

Durch  die  Beschlüsse  des  Landrates  hat  das  realistische  Unterrichtswesen  wieder  eine  wesentliche
  Förderung  erfahren.  Wir  erkennen  die  verständnisvolle  Mitwirkung  des  Landrates  an  der
Lösung  der  auf  diesem  Gebiete  schwebenden  wichtigen  Fragen  mit  besonderer  Befriedigung  an.

6.  Der  vom  Landrate  beschlußmäßig  geäußerte  Wunsch  einer  Revision  des  Lehrplans
der  Realschulen  und  Wahrung  der  Stellung  des  Zeichenunterrichtes  in  demselben  wird
gewürdigt  werden.