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Gesetz- und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
Nr. 6.
Mühnchen, den 2. Februar 1907.
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Bekanutmachung vom 1. Februar 1907, die Einberufung des Landtages betreffend. Bekanutmachung
vom 30. Januar 1907, die Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze betreffend.
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Nr. 2314.
Bekanntmachung, die Einberufung des Landtages betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des RKönigs.
Luitpold,
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern,
Regent.
Wir haben beschlossen, den Landtag, dessen Versammlung Wir durch Unsere Ver—
fügung vom 16. August 1906 bis auf weiteres vertagt haben, auf
Donnerstag, den 14. Februar 1907
einzuberufen.
Wir befehlen den Kreisregierungen, Kammern des Innern, alle aus ihrem Kreise
berufenen Abgeordneten für die zweite Kammer sogleich unter abschriftlicher Mitteilung dieser
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