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öffentlichen Ausschreibung aufzufordern, sich rechtzeitig in der Haupt- und Residenzstadt
einzufinden.
München, den 1. Februar 1907.
Luitpold,
Prinz von Layern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr Graf v. Feilitzsch. v. Miltner. Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer.
v. Pfaff. Frhr. v. Horn.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrat Schreiber.
Nr. 2812
Bekanntmachung, die Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze betreffend.
K. Staatsministerium der Finanzen.
Nachstehend wird die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. Januar 1907
— Zentralblatt für das Deutsche Reich vom 25. Januar 1907 Nr. 4 S. 16 — zum
Abdruck gebracht.
München, den 30. Jannar 1907.
v. Pfaff.
Abdruck.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. d. M. beschlossen, dem 8 20 Abs. 1
der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze folgenden Satz als Satz 2 hinzuzufügen:
„Sie findet ferner Anwendung, auch wenn die neu auszugebenden Stücke über
andere Einzelbeträge lauten als diejenigen, an deren Stelle sie treten, soweit der
Gesamtnennbetrag der neu auszugebenden den der bisherigen Stücke nicht übersteigt.“
Berlin, den 23. Jannar 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.