Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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öffentlichen  Ausschreibung  aufzufordern,  sich  rechtzeitig  in  der  Haupt-  und  Residenzstadt
einzufinden.

München,  den  1.  Februar  1907.

Luitpold,

Prinz  von  Layern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  Frhr.  v.  Podewils.  Dr  Graf  v.  Feilitzsch.  v.  Miltner.  Dr.  v.  Wehner.  v.  Frauendorfer.
v.  Pfaff.  Frhr.  v.  Horn.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
Ministerialrat  Schreiber.

 

Nr.  2812
Bekanntmachung,  die  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichsstempelgesetze  betreffend.
K.  Staatsministerium  der  Finanzen.

Nachstehend  wird  die  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  23.  Januar  1907
—  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  vom  25.  Januar  1907  Nr.  4  S.  16  —  zum
Abdruck  gebracht.

München,  den  30.  Jannar  1907.

v.  Pfaff.
Abdruck.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  10.  d.  M.  beschlossen,  dem  8  20  Abs.  1
der  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichsstempelgesetze  folgenden  Satz  als  Satz  2  hinzuzufügen:


„Sie  findet  ferner  Anwendung,  auch  wenn  die  neu  auszugebenden  Stücke  über
andere  Einzelbeträge  lauten  als  diejenigen,  an  deren  Stelle  sie  treten,  soweit  der
Gesamtnennbetrag  der  neu  auszugebenden  den  der  bisherigen  Stücke  nicht  übersteigt.“

Berlin,  den  23.  Jannar  1907.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Kühn.