Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Nachtrag III 
zu den 
ab 1. Jannar 1900 gültigen Satzungen der Arbeiterpensionshafse der fl. 6. Si# 
eisenbahnverwaltung. 
Artikel I. 
In § 1 Ziffer 4 Satz 2 wird das Wort „München“ durch das Wort „Rosenheim“" erset. 
Artikel II. 
Statt der Worte „des k. Hauses und des Außern“ sind die Worte „für Verkehrs- 
angelegenheiten“ in den §§ 11 Ziffer 2; 18 Ziffer 2; 31 Ziffer 4 und 9; 56 Ziffn 2 
und 4; 57; 65 Ziffer 2 und 3; 66 Ziffer 1 und 6; 67 Ziffer 2; 68 Ziffer 1, 2 
und 3 zu setzen. 
Artikel III. 
a) Die Worte „die Generaldirektion der K. B. Staatseisenbahnen“ werden dunh 
die Worte „das Versicherungsamt der Verkehrsanstalten“ in dem § 31 Ziffr 5 
und 7, § 55 und § 66 Ziffer 1; 
b) die Worte „der Generaldirektion der K. B. Staatseisenbahnen“ durch die Worte 
„des Versicherungsamtes der Verkehrsanstalten“ in dem § 31 Ziffer 11 und §öl, 
ferner durch die Worte „Dem Versicherungsamte der Verkehrsanstalten“ im § 31 
Ziffer 14; 
c) die Worte „Generaldirektion der K. B. Staatseisenbahnen“ durch die Worte 
„Aussichtsbehörde“ im § 59 Ziffer 2 und § 64 Ziffer 4 ersetzt. 
Artikel IV. 
Im 8§ 60 Ziffer 1 werden die Worte „am Sitze der Kasse“ und im § 62 Ziffer1 
der letzte Satz „Alle Generalversammlungen finden am Sitze der Kasse statt“ gestrichen. 
In § 62 Ziffer 2 Absatz 2 werden vor dem Worte „Versammlungslokales“ die 
Worte „Versammlungsortes und“ eingeschaltet. 
Artikel V. 
Im § 3 Ziffer 1 a und im § 31 Ziffer 2 sind nach dem Worte „Bodensee-Danwf- 
schiffahrt" die Worte „der Dampfschiffahrt auf dem Ammersee und der Schiffahrt auf der 
Amper zwischen Stegen und Grafrath“ einzusetzen.
	        
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