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Nachtrag III
zu den
ab 1. Jannar 1900 gültigen Satzungen der Arbeiterpensionshafse der fl. 6. Si#
eisenbahnverwaltung.
Artikel I.
In § 1 Ziffer 4 Satz 2 wird das Wort „München“ durch das Wort „Rosenheim“" erset.
Artikel II.
Statt der Worte „des k. Hauses und des Außern“ sind die Worte „für Verkehrsangelegenheiten“
in den §§ 11 Ziffer 2; 18 Ziffer 2; 31 Ziffer 4 und 9; 56 Ziffn 2
und 4; 57; 65 Ziffer 2 und 3; 66 Ziffer 1 und 6; 67 Ziffer 2; 68 Ziffer 1, 2
und 3 zu setzen.
Artikel III.
a) Die Worte „die Generaldirektion der K. B. Staatseisenbahnen“ werden dunh
die Worte „das Versicherungsamt der Verkehrsanstalten“ in dem § 31 Ziffr 5
und 7, § 55 und § 66 Ziffer 1;
b) die Worte „der Generaldirektion der K. B. Staatseisenbahnen“ durch die Worte
„des Versicherungsamtes der Verkehrsanstalten“ in dem § 31 Ziffer 11 und §öl,
ferner durch die Worte „Dem Versicherungsamte der Verkehrsanstalten“ im § 31
Ziffer 14;
c) die Worte „Generaldirektion der K. B. Staatseisenbahnen“ durch die Worte
„Aussichtsbehörde“ im § 59 Ziffer 2 und § 64 Ziffer 4 ersetzt.
Artikel IV.
Im 8§ 60 Ziffer 1 werden die Worte „am Sitze der Kasse“ und im § 62 Ziffer1
der letzte Satz „Alle Generalversammlungen finden am Sitze der Kasse statt“ gestrichen.
In § 62 Ziffer 2 Absatz 2 werden vor dem Worte „Versammlungslokales“ die
Worte „Versammlungsortes und“ eingeschaltet.
Artikel V.
Im § 3 Ziffer 1 a und im § 31 Ziffer 2 sind nach dem Worte „Bodensee-Danwfschiffahrt"
die Worte „der Dampfschiffahrt auf dem Ammersee und der Schiffahrt auf der
Amper zwischen Stegen und Grafrath“ einzusetzen.