Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Nachtrag  III
zu  den

ab  1.  Jannar  1900  gültigen  Satzungen  der  Arbeiterpensionshafse  der  fl.  6.  Si#
eisenbahnverwaltung.

Artikel  I.
In  §  1  Ziffer  4  Satz  2  wird  das  Wort  „München“  durch  das  Wort  „Rosenheim“"  erset.

Artikel  II.

Statt  der  Worte  „des  k.  Hauses  und  des  Außern“  sind  die  Worte  „für  Verkehrsangelegenheiten“
  in  den  §§  11  Ziffer  2;  18  Ziffer  2;  31  Ziffer  4  und  9;  56  Ziffn  2
und  4;  57;  65  Ziffer  2  und  3;  66  Ziffer  1  und  6;  67  Ziffer  2;  68  Ziffer  1,  2
und  3  zu  setzen.

Artikel  III.

a)  Die  Worte  „die  Generaldirektion  der  K.  B.  Staatseisenbahnen“  werden  dunh
die  Worte  „das  Versicherungsamt  der  Verkehrsanstalten“  in  dem  §  31  Ziffr  5
und  7,  §  55  und  §  66  Ziffer  1;

b)  die  Worte  „der  Generaldirektion  der  K.  B.  Staatseisenbahnen“  durch  die  Worte
„des  Versicherungsamtes  der  Verkehrsanstalten“  in  dem  §  31  Ziffer  11  und  §öl,
ferner  durch  die  Worte  „Dem  Versicherungsamte  der  Verkehrsanstalten“  im  §  31
Ziffer  14;

c)  die  Worte  „Generaldirektion  der  K.  B.  Staatseisenbahnen“  durch  die  Worte
„Aussichtsbehörde“  im  §  59  Ziffer  2  und  §  64  Ziffer  4  ersetzt.

Artikel  IV.
Im  8§  60  Ziffer  1  werden  die  Worte  „am  Sitze  der  Kasse“  und  im  §  62  Ziffer1
der  letzte  Satz  „Alle  Generalversammlungen  finden  am  Sitze  der  Kasse  statt“  gestrichen.

In  §  62  Ziffer  2  Absatz  2  werden  vor  dem  Worte  „Versammlungslokales“  die
Worte  „Versammlungsortes  und“  eingeschaltet.

Artikel  V.
Im  §  3  Ziffer  1  a  und  im  §  31  Ziffer  2  sind  nach  dem  Worte  „Bodensee-Danwfschiffahrt"
  die  Worte  „der  Dampfschiffahrt  auf  dem  Ammersee  und  der  Schiffahrt  auf  der
Amper  zwischen  Stegen  und  Grafrath“  einzusetzen.