Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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5.  Etwaige  mit  dem  erfolgreichen  Besuch  des  Technikums  verbundene  Berechtigungen
werden  im  Benehmen  mit  dem  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten
  von  den  zuständigen  Staatsministerien  festgesetzt.

6.  Die  in  Nürnberg  im  Schuljahre  1907/08  noch  zu  führenden  III.  Kurse  für
Maschinenbau  und  Tiefbau  werden  vom  Technikum  als  Kurse  der  seitherigen  Industrieschule
übernommen.

III.

1.  Mit  der  K.  Baugewerkschule  in  München  wird  ein  Institut  zur  Fortbildung  und
Ausbildung  von  Lehrern  der  gewerblichen  Fortbildungsschulen  und  der  Gewerbeschulen  verbunden.
  .

2.  Die  Anstalt  führt  die  Bezeichnung  „Königlich  Bayerische  Baugewerkschule
mit  Gewerbelehrerinstitut  in  München“,  ist  Staatsanstalt  und  ist  dem  Staatsministerium
  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten  unmittelbar  untergeordnet.

3.  Der  Anstalt  werden  die  Gebäude  und  die  Einrichtung  der  Industrieschule  München
überwiesen.

4.  Der  Anstalt  wird  ein  Direktor  als  Vorstand  und  das  erforderliche  Lehr=  und
Verwaltungspersonal  beigegeben.

Der  Vorstand  wird  mit  dem  Range,  dem  Gehalte  und  den  Pensionsrechten  der
Rektoren  der  bisherigen  Industrieschulen  ausgestattet.  Den  Lehrkräften,  welche  von  den
Industrieschulen  an  die  Anstalt  übergehen,  bleiben  die  bisherigen  Rechte  gewahrt.  Im  übrigen
bleibt  die  Regelung  der  Dienst=  und  Gehaltsverhältnisse  des  Personals  vorbehalten.

5.  Die  organischen  Bestimmungen,  Satzungen,  Lehrpläne  und  sonstigen  Vorschriften
für  die  Anstalt  werden  von  dem  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten
  erlassen,  welches  auch  den  Zeitpunkt  der  Eröffnung  des  besonderen  Lehrganges
für  die  Berufsausbildung  am  Gewerbelehrerinstitut  festsetzt.

München,  den  14.  Juni  1907.

Luitpold,

Prinz  von  Bayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  Frhr.  v.  Podewils.  v.  Miltner.  Dr.  v.  Wehner.  v.  Frauendorfer.  v.  Pfaff.
Frhr.  v.  Horn.  v.  Grettreich.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
Ministerialrat  v.  Schätz.