Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 42. 
521 
b) für ein abzweigendes Gleis: 
bei Tage: 
Vom Zuge aus gesehen stehen beide Flügel 
des zweiflügeligen oder die beiden oberen Flügel 
des dreiflügeligen Signals schräg aufwärts 
nach rechts (unter einem Winkel von etwa 
45 Grad). 
  
bei Dunkelheit: 
Dem Zuge entgegen weißes Licht der 
oberen und grünes Licht der unteren Laterne 
des zweiflügeligen oder der mittleren Laterne 
des dreiflügeligen Signals. 
c) für ein anderes abzweigendes Gleis: 
bei Tage: 
Vom Zuge aus gesehen stehen die Flügel 
bei Dunkelheit: 
Dem Zuge entgegen weißes Licht der 
des dreiflügeligen Signals schräg aufwärts oberen und grünes Licht der beiden unteren 
nach rechts (unter einem Winkel von etwa Laternen des dreiflügeligen Signals. 
45 Grad). 
IV. 
Vorsignale. 
Durch ein Vorsignal wird in einer gewissen Entfernung vor einem Hauptsignal an- 
gezeigt, welche Stellung am Hauptsignal zu erwarten ist. Das Vorsignal besteht aus einer 
in einen schrägen Flügel zusammenklappbaren, runden, grün mit weißem Rande gestrichenen 
Scheibe mit Signallaterne. 
Signal 9. 
Am Hauptsignal ist die Stellung „Halt“ zu erwarten: 
bei Tage: 
Dem Zuge entgegen die volle Scheibe. 
bei Dunkelheit: 
Dem Zuge entgegen grünes Licht der 
Laterne. 
Signal 10. 
Am Hauptsignal ist die Stellung „Fahrt frei"“ zu erwarten: 
bei Tage: 
Dem Zuge entgegen der schräg aufwärts 
nach rechts gerichtete Flügel. 
bei Dunkelheit: 
Dem Zuge entgegen weißes Licht der 
Laterne.
	        
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