Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 58. 
b. Unterbeamte. 
Maschinisten, 
.. für Garnisonanstalten 
Untermaschinisten, und Lagarette, 
Heizer 
Bauaufseher bei den Garnisonbauämtern, 
Schiffsführer, 
Maschinisten, 
Untermaschinisten 
Friedrichsort, 
Küster, 
bei den Artilleriedepots, 
Maschinist bei der Torpedowerkstatt in 
Magazinaufseher bei den Werften, 
Führer, Steuerleute und Maschinisten 
der Werftfahrzeuge, 
Spritzenmeister, 
Brückenwärter, 
Maschinisten, 
Untermaschinisten, 
sLeuchtturmwärter, # 
Nebelsignalwärter, 
Maschinenwärter 
  
Materialienverwalter beim Lotsenkommando 
an der Jade, 
beim Lotsen= und See- 
zeichenwesen, 
Drucker beim Reichs-Marineamte, 
Drucker beim Admiralstabe der Marine, 
Drucker bei der deutschen Seewarte. 
V. Reichs= Post= und Telegraphen- 
verwaltung. 
a. Mittlere Beamte. 
1. Kontrolleur beim Post-Zei- 
tungsamt in Berlin, 
2. Kassier beim Post-Zeitungs- 
amt in Berlin, 
3. Ober-Postkassenkassiere 
  
zur 
Halfte,) 
  
x 
Ober- Postassistente 
beamte I. Klasse und Ober- 
Postkassenbuchhalter, 
Ober-Postsekretäre und 
Ober-Telegraphensekretäre, 
Vorsteher von Postämtern 
II. Klasse, 
Postsekretäre und Telegra- 
phensekretäre, 
Bureau= und Rechnungs- 
beamte II. Klasse 
und Ober-Telegra- 
phenassistenten, Post- 
assistenten und Tele- 
graphenassistenten so- 
wie Vorsteher von 
Postämtern III. Klasse 
—— 
  
b. Unterbeamte. 
Postpackmeister, Postschaff- 
ner bei den Ober-Postdirek- 
tionen und den Ober-Post- 
kassen sowie im Paketbe- 
stellungs= und im Postbe- 
gleitungsdienst, Unterbeamte 
in gehobenen Dienststellen 
im Postbegleitungsdienste, 
Unterbeamte im Landbestell- 
und Botenpostdienste (Land- 
briefträger) 
Bureau= und Rechnungs- 
zu 
  
4 
li 
  
709 
r Hälfte, 
zur Hälfte mit 
Ausschluß derje- 
nigen Stellen, für 
welche Militäran= 
wärter nicht ge- 
eignet sind.“) 
sämt- 
ch.***) 
*) Die Stellen unter 1 bis 7 sind nur im Wege des Aufrückens oder der Beförderung von Beamten zu 
erreichen, die der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung bereits angehören. 
Die Stellen der Gruppe 8 werden mit geeigneten Beamten der Gruppe 9 besetzt. 
»s) Die Zahl der vorweg auszuscheidenden, den Militäranwärtern nicht zugänglichen Stellen der Gruppen 
ist auf ein Siebentel der Gesamtstellenzahl festgesetzt. 
#) Die Stellen für Unterbeamte in gehobenen Dienststellen find nur im Wege des Aufrückens oder der 
Beförderung von Unterbeamten zu erreichen, die der Reichs= Post= und Telegraphenverwaltung bereits angehören.
	        
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