Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 61. 769 
Nr. 21761. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der Süddeutschen Bodenkreditbank in München wurde die Genehmigung erteilt, daß 
sie innerhalb der gesetzlichen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs eine neue Serie (Nr. 62) 
mit 4% verzinslicher Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 15 
Millionen Mark, welche unverlosbar und 10 Jahre vom Emissionstage an unkündbar sind, 
sodann aber innerhalb längstens 50 Jahren im Wege der Kündigung mit vierteljähriger 
Frist oder des freihändigen Rückkaufs eingelöst werden, in den Verkehr bringe. 
Die Pfandbriefserie wird eingeteilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 
100 . 
München, den 9. Oktober 1907. 
J. A. 
Staatsrat v. Krazeisen. 
Bekanntmachung, die Wahl der Landtags-Kommissäre bei der K. Staats-Schuldentilgungs- 
Kommission betreffend. 
Gemäß den Bestimmungen Titel VII § 14 der Verfassungsurkunde und Artikel 35 
des Gesetzes vom 19. Januar 1872, den Geschäftsgang des Landtags betreffend, sind von 
den beiden Kammern des gegenwärtigen Landtags nachgenannte Mitglieder derselben als 
Landtags-Kommissäre bei der K. Staats-Schuldentilgungs-Kommission gewählt worden: 
I. von der Kammer der Reichsräte: 
Herr Reichsrat Ritter und Edler von Maffei als Kommissär und 
Herr Reichsrat Freiherr von Soden-Fraunhofen als Stellvertreter des- 
selben, 
II. von der Kammer der Abgeordneten: 
Herr Abgeordnete Dr. von Daller als Kommissär und 
Herr Abgeordnete Schön als Stellvertreter desselben. 
Vorstehende Wahlen werden hiemit in Bezug auf die Mitunterzeichnung der Staats- 
schuldurkunden zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
München, den 8. Oktober 1907. 
K. Staats-Schuldentilgungs-Rommission. 
Schamberg.
	        
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