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Nr. 7/Nb.
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen
Bayerns betreffend.
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Auf die am 1. November 1908 zur Eröffnung kommende Bahnlinie von Tüßling
über Heiligenstadt nach Altötting finden die in der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung
für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom 13. April 1905
— G. u. V. Bl. 1905 S. 251 —) enthaltenen Bestimmungen für Nebenbahnen Anwendung.
Das Gleiche gilt bis auf weiteres für die am nämlichen Tage zur Eröffnung kommende Teilstrecke
Mühldorf—Tüßling der im Baue begriffenen Bahnlinie Mühldorf—Freilassing.
München, den 28. Oktober 1908.
v. Krauendorfer.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur der Prinzessin Gisela von Bayern, für das
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Hönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 9. Oktober 1908 dem K. Hofrat
und Oberstabsarzt der Landwehr Dr. Vinzenz
Bredauer, Leibarzt Seiner Königlichen
Hoheit des Prinzen Leopold von Bayern
und Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit
ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von
Osterreich und Apostolischen Könige von Ungarn
verliehene Komturkreuz des Kaiserlich Osterreichischen
Franz Joseph-Ordens und
dem K. Hofgärtner Richard Ehrhardt
für das ihm von Seiner Königlichen Hoheit
dem Herzog zu Sachsen-Coburg und Gotha
verliehene Verdienstkreuz des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen
Haus-Ordens.
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu erteilen.