Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Nr.  7/Nb.

Bekanntmachung,  die  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen
  Bayerns  betreffend.

fl.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Auf  die  am  1.  November  1908  zur  Eröffnung  kommende  Bahnlinie  von  Tüßling
über  Heiligenstadt  nach  Altötting  finden  die  in  der  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung
für  die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen  Bayerns  (Bekanntmachung  vom  13.  April  1905
—  G.  u.  V.  Bl.  1905  S.  251  —)  enthaltenen  Bestimmungen  für  Nebenbahnen  Anwendung.

Das  Gleiche  gilt  bis  auf  weiteres  für  die  am  nämlichen  Tage  zur  Eröffnung  kommende  Teilstrecke
  Mühldorf—Tüßling  der  im  Baue  begriffenen  Bahnlinie  Mühldorf—Freilassing.

München,  den  28.  Oktober  1908.
v.  Krauendorfer.

Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  der  Prinzessin  Gisela  von  Bayern,  für  das

Annahme  fremder  Dekorationen.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Hönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,

unterm  9.  Oktober  1908  dem  K.  Hofrat
und  Oberstabsarzt  der  Landwehr  Dr.  Vinzenz
Bredauer,  Leibarzt  Seiner  Königlichen
Hoheit  des  Prinzen  Leopold  von  Bayern
und  Ihrer  Kaiserlichen  und  Königlichen  Hoheit

ihm  von  Seiner  Majestät  dem  Kaiser  von
Osterreich  und  Apostolischen  Könige  von  Ungarn
verliehene  Komturkreuz  des  Kaiserlich  Osterreichischen
  Franz  Joseph-Ordens  und

dem  K.  Hofgärtner  Richard  Ehrhardt
für  das  ihm  von  Seiner  Königlichen  Hoheit
dem  Herzog  zu  Sachsen-Coburg  und  Gotha
verliehene  Verdienstkreuz  des  Herzoglich  Sachsen-Ernestinischen
  Haus-Ordens.
die  Bewilligung  zur  Annahme  und  zum  Tragen
zu  erteilen.