des Weltmarktes zu Brügge und sendeten ihre Schiffe auf die
Baienfahrt, um an der Loiremündung Salz zu kaufen. Indes
dankten alle Städte der Osterlinge den Wohlstand ihrer Zünftler
vornehmlich dem Aktivhandel nach den Ländern des Nordens und
Ostens, welche der Produkte unsers Landbaues und Gewerbes
nicht entraten konnten. Die Fischerei im Großen, jederzeit das
natürliche Vorrecht des herrschenden Volkes, ward in den nor—
dischen Gewässern von der Hansa ausschließlich ausgebeutet. All—
sommerlich bezogen die Hansen bei Falsterbo auf Schonen ihre
Hütten, um des Heringsfangs zu pflegen, und durch die Gnade
des bedrängten Waldemar Atterdag durfte dort Danzig sein Fisch—
lager neben der Vitte des gebietenden Lübeck aufschlagen. — Der
Kredit ward gefördert durch die vom Orden erlassene gemeine
preußische Bankrottordnung und durch ein verständiges Wechselrecht,
das in den Städten zur Regelung des Uberkaufs sich gebildet hatte.
Vor allem sorgte der Landesherr für die Sicherheit des Verkehrs.
Jeder Komtur hielt in seinem Bezirke das strenge Straßengericht.
Von den Stettiner Fürsten erlangte der Orden das Versprechen ihm
alle Verbrecher auszuliefern, und von den Herzogen von Oppeln
ertrotzte er sich das Recht, die Räuber des preußischen Kaufguts
noch auf schlesischem Boden niederzuwerfen. Dem verderblichen
Grundsatze des mittelalterlichen Handels, daß jedermann sich seines
Schadens erholen solle bei den Volksgenossen, suchte der Orden
entgegenzuwirken durch Handelsverträge, zumal mit England, das
bereits ein Konsulat in Danzig errichtete.
Mit diesem gewaltigen Aufschwunge materieller Wohlfahrt hielt
die geistige Bildung nicht gleichen Schritt. Ein banausisches Wesen
geht durch die mittelalterliche Geschichte unseres Nordens, der Hansa
wie der deutschen Herren. Von der schrecklichen Eintönigkeit des
mönchischen Garnisonlebens mochte der deutsche Herr sich erholen
in ritterlichen Spielen, obwohl das eigentliche Turnier ihm ver—
boten blieb, oder in schwerer Jagd auf Bären, Wölfe, Luchse,
„nicht durch kurze weile, sunder durch gemeinen vrumen“. Auf
Hochmeisters Tag oder zu Ehren fürstlicher Gäste feierte man
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