Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

des  Weltmarktes  zu  Brügge  und  sendeten  ihre  Schiffe  auf  die
Baienfahrt,  um  an  der  Loiremündung  Salz  zu  kaufen.  Indes
dankten  alle  Städte  der  Osterlinge  den  Wohlstand  ihrer  Zünftler
vornehmlich  dem  Aktivhandel  nach  den  Ländern  des  Nordens  und
Ostens,  welche  der  Produkte  unsers  Landbaues  und  Gewerbes
nicht  entraten  konnten.  Die  Fischerei  im  Großen,  jederzeit  das
natürliche  Vorrecht  des  herrschenden  Volkes,  ward  in  den  nor—
dischen  Gewässern  von  der  Hansa  ausschließlich  ausgebeutet.  All—
sommerlich  bezogen  die  Hansen  bei  Falsterbo  auf  Schonen  ihre
Hütten,  um  des  Heringsfangs  zu  pflegen,  und  durch  die  Gnade
des  bedrängten  Waldemar  Atterdag  durfte  dort  Danzig  sein  Fisch—
lager  neben  der  Vitte  des  gebietenden  Lübeck  aufschlagen.  —  Der
Kredit  ward  gefördert  durch  die  vom  Orden  erlassene  gemeine
preußische  Bankrottordnung  und  durch  ein  verständiges  Wechselrecht,
das  in  den  Städten  zur  Regelung  des  Uberkaufs  sich  gebildet  hatte.
Vor  allem  sorgte  der  Landesherr  für  die  Sicherheit  des  Verkehrs.
Jeder  Komtur  hielt  in  seinem  Bezirke  das  strenge  Straßengericht.
Von  den  Stettiner  Fürsten  erlangte  der  Orden  das  Versprechen  ihm
alle  Verbrecher  auszuliefern,  und  von  den  Herzogen  von  Oppeln
ertrotzte  er  sich  das  Recht,  die  Räuber  des  preußischen  Kaufguts
noch  auf  schlesischem  Boden  niederzuwerfen.  Dem  verderblichen
Grundsatze  des  mittelalterlichen  Handels,  daß  jedermann  sich  seines
Schadens  erholen  solle  bei  den  Volksgenossen,  suchte  der  Orden
entgegenzuwirken  durch  Handelsverträge,  zumal  mit  England,  das
bereits  ein  Konsulat  in  Danzig  errichtete.

Mit  diesem  gewaltigen  Aufschwunge  materieller  Wohlfahrt  hielt
die  geistige  Bildung  nicht  gleichen  Schritt.  Ein  banausisches  Wesen
geht  durch  die  mittelalterliche  Geschichte  unseres  Nordens,  der  Hansa
wie  der  deutschen  Herren.  Von  der  schrecklichen  Eintönigkeit  des
mönchischen  Garnisonlebens  mochte  der  deutsche  Herr  sich  erholen
in  ritterlichen  Spielen,  obwohl  das  eigentliche  Turnier  ihm  ver—
boten  blieb,  oder  in  schwerer  Jagd  auf  Bären,  Wölfe,  Luchse,
„nicht  durch  kurze  weile,  sunder  durch  gemeinen  vrumen“.  Auf
Hochmeisters  Tag  oder  zu  Ehren  fürstlicher  Gäste  feierte  man

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