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(No. 1216.) Allethochste Kabinetsorder vom 29sten August 1829., das Brand-Entschädigungswesen
im Großherzogthum Posen aus der Periode vor dem 1sten
Juli 1815. und dessen definitive Abwickelung betreffend.
A-. Ihren Bericht vom 23 sten v. M. und nach Ihrem Antrage genehmige
Ich, daß, um das Brand-Entschädigungswesen im Großherzogkhum Posen aus
der Periode vor dem 1sten Juli 1815. zu schließen, und die Rückstände definitiv
abzuwickeln, ein Präklussv-Verfahren eingeleitet, und die öffentliche Aufforderung
aller derjenigen, welche aus der aufgelöseten Feuerversscherungs-Sozietät des
ehemaligen Herzogkhums Warschau auf den Antheil des Großherzogthums Posen,
noch unbefriedigte Entschaäbigungs-Ansprüche zu haben vermeinen, unter der Verwarnung
des Verlustes der, bis zum 1sten Oktober 1832. nicht liquidirten und
durch Nachweis des rechtmäßigen Besitzes und der Wiederherstellung des versicherten
Gebaudes nicht verifizirten Forderungen, veranlaßt werde. Ich beauftrage
Sie, den Ober-Präsidenten v. Baumann zum Erlaß dieses Aufgebots
zu ermächtigen und mit weiterer Instruktion zu versehen, Meine Order aber
durch die Gesetzsammlung und die Amtsblätter der betreffenden Regierungen,
bekannt machen zu lassen.
Berlin, den 29sten August 1829.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staatsminister von Schuckmann.