Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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(No.  1216.)  Allethochste  Kabinetsorder  vom  29sten  August  1829.,  das  Brand-Entschädigungswesen
  im  Großherzogthum  Posen  aus  der  Periode  vor  dem  1sten
Juli  1815.  und  dessen  definitive  Abwickelung  betreffend.

A-.  Ihren  Bericht  vom  23  sten  v.  M.  und  nach  Ihrem  Antrage  genehmige
Ich,  daß,  um  das  Brand-Entschädigungswesen  im  Großherzogkhum  Posen  aus
der  Periode  vor  dem  1sten  Juli  1815.  zu  schließen,  und  die  Rückstände  definitiv
abzuwickeln,  ein  Präklussv-Verfahren  eingeleitet,  und  die  öffentliche  Aufforderung
aller  derjenigen,  welche  aus  der  aufgelöseten  Feuerversscherungs-Sozietät  des
ehemaligen  Herzogkhums  Warschau  auf  den  Antheil  des  Großherzogthums  Posen,
noch  unbefriedigte  Entschaäbigungs-Ansprüche  zu  haben  vermeinen,  unter  der  Verwarnung
  des  Verlustes  der,  bis  zum  1sten  Oktober  1832.  nicht  liquidirten  und
durch  Nachweis  des  rechtmäßigen  Besitzes  und  der  Wiederherstellung  des  versicherten
  Gebaudes  nicht  verifizirten  Forderungen,  veranlaßt  werde.  Ich  beauftrage
  Sie,  den  Ober-Präsidenten  v.  Baumann  zum  Erlaß  dieses  Aufgebots
zu  ermächtigen  und  mit  weiterer  Instruktion  zu  versehen,  Meine  Order  aber
durch  die  Gesetzsammlung  und  die  Amtsblätter  der  betreffenden  Regierungen,
bekannt  machen  zu  lassen.

Berlin,  den  29sten  August  1829.
Friedrich  Wilhelm.

An
den  Staatsminister  von  Schuckmann.