Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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den  Leutnant  im  1.  Schweren  Reiter-Regiment
  Heinrich  Freiherrn  von  Könitz,
den  Leutnant  im  Infanterie-Leib-Regiment
Franz  Grafen  von  Armansperg,  den  Leutnant
  im  Infanterie-Leib-Regiment  Johann
Freiherrn  von  Pranckh,  den  Leutnant  im
3.  Chevaulegers-Regiment  Walter  Freiherrn
von  und  zu  Aufseß  und  den  Rechtspraktikanten
  und  Leutnant  der  Reserve  des
2.  Chevaulegers-Regiments  Ludwig  Freiherrn
von  Preuschen  von  und  zu  Liebenstein
zu  K.  Kammerjunkern,  ferner

unterm  24.  Dezember  1908  den  Obersten
und  Kommandeur  des  Infanterie-Leib-Regiments
  Alexander  Freiherrn  Harsdorf  von
Enderndorf  zum  K.  Kämmerer,
sämtliche  auf  ihr  alleruntertänigstes  Ansuchen,
zu  ernennen.

Staatsdienst-Machricht.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  10.  Dezember  1908
allergnädigst  bewogen  gefunden,  dem  K.  Stabssekretär
  1.  Klasse  im  K.  Obersthofmarschallstabe
  Friedrich  Lechler  die  erledigte  Stelle
des  Schatzmeisters  des  K.  Hausritterordens
vom  heiligen  Hubertus  zu  verleihen.

Königlich  Alerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  fremder  Dekorationen.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,

  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  12.  Dezember  1908
allergnädigst  bewogen  gefunden,  dem  K.  Kämmerer
  Josef  Grafen  zu  Arco-Zinneberg,
Erblichen  Reichsrat  der  Krone  Bayern,  für
das  ihm  von  Seiner  Heiligkeit  dem  Papste
verliehene  Komturkreuz  des  Päpstlichen  Piusordens,


dem  K.  Kämmerer,  Staatsrat  i.  a.  o.  D.,
a.  o.  Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister
am  K.  Preußischen  Hofe  und  Bevollmächtigten
zum  Bundesrat,  Hugo  Grafen  von  und  zu
Lerchenfeld  auf  Köfering  und  Schönberg
  für  das  ihm  von  Seiner  Königlichen
Hoheit  dem  Großherzog  von  Hessen  verliehene
Großkreuz  des  Großherzoglich  Hessischen  Ludewigs-Ordens,


dem  K.  Hofsschauspieler  Franz  Jacobi
in  München  für  das  ihm  von  Seiner  Königlichen
  Hoheit  dem  Großherzog  von  Sachsen-Weimar-Eisenach
  verliehene  Ritterkreuz  2.  Abteilung
  des  Großherzoglich  Sächsischen  Hausordens
  der  Wachsamkeit  oder  vom  weißen
Falken,  und

unterm  21.  Dezember  1908  dem  K.  Kämmerer
  und  Oberstzeremonienmeister  Maximilian
Grafen  von  Moy  für  das  ihm  von  Seiner
Majestät  dem  Könige  von  Rumänien  verliehene
  Großkrenz  des  Ordens  des  Sternes
von  Rumänien
die  Bewilligung  zur  Annahme  und  zum  Tragen
zu  erteilen.