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ansammlungen im Bindegewebe, schmierigen Belag, Schimmelbildung, Insekten
u. dergl.;
) auf die Beschaffenheit der durch Anschneiden leicht erreichbaren Lymphdrüsen.
Organe, die einzeln oder im Zusammenhange miteinander oder mit anderen Fleischstücken
eingeführt werden, sind nach Maßgabe der entsprechenden Vorschriften in den §§ 6 bis 9,
11, 12 zu untersuchen.
§ 15.
Bei Därmen (8 3 Abs. 4 der Ausführungsbestimmungen D) ist namentlich darauf
zu achten, ob eine ungewöhnliche Farbe, verminderte Konsistenz oder ein übler Geruch vorhanden
ist und zu prüfen, ob krankhafte Veränderungen, insbesondere Blutungen, Knuoten,
Geschwüre vorhanden sind.
In welchem Umfange die Untersuchung vorzunehmen ist, richtet sich nach § 12 und
14 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen D.
C. Schlußbestimmungen.
8 16.
In Fällen, in denen das in den §§ 6 bis 15 vorgeschriebene Untersuchungsverfahren
für die gesundheitliche und veterinärpolizeiliche Beurteilung des Fleisches nicht ausreicht,
ist eine mikroskopische, erforderlichenfalls auch eine bakteriologische) Untersuchung vorzunehmen
und die Reaktion des frischen Muskelfleisches festzustellen.7) Dies gilt namentlich
für den Fall des Verdachts von Blutvergiftung.
Beim Vorliegen des Verdachts verbotswidriger Einfuhr von zubereitetem Einhuferfleisch
(§ 2 Abs. 1 Nr. 4) ist die biologische Untersuchung auszuführens)
Sofern diese Untersuchung, z. B. bei ungeeigneter Beschaffenheit des Materials,
nicht zu einem entscheidenden Ergebnisse führt, ist die chemische Untersuchung
(Anlage d zu den Ausführungsbestimmungen D, Erster Abschnitt unter I) vorzunehmen.
1) Nachdem die Oberfläche mit fast zum Glühen erhitzten Messern abgesengt ist, wird mit einem frisch ausgeglühten
Messer ein Schnitt in die Tiefe geführt und mit sterilem Messer und ausgeglühter Pinzette aus der Tiefe
der Muskulatur eine Probe entnommen. Diese dient 1. zur Anfertigung von Ausstrichpräparaten, 2. zur Anlegung
von Kulturen auf schräg erstarrtem Agar.
) Die Reaktion des frischen Muskelfleisches ist in der Weise zu prüfen, daß in die Hinterschenkelmuskulatur
und an zwei weiteren möglichst voneinander entfernt liegenden Körpergegenden ein tiefer Schnitt gelegt und auf
die Schnittfläche mit einem Messer mit destilliertem Wasser schwach angefeuchtetes Lackmuspapier angedrückt wird.
Nach 10 Minuten wird das Papier vom Objekt abgehoben, auf eine weiße Unterlage gelegt und mit einer anderen,
ebenfalls angefeuchteten Probe des ursprünglichen Lackmuspapiers verglichen.
s) Zur Ausführung der biologischen Untersuchung auf Pferdefleisch und anderes
Einhuferfleisch sind mit einem ausgegluhten oder ausgekochten Messer aus der Tiefe des verdschtigen