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kündigung an, als allein gültig zu betrachten.
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Diese Verkündigung soll durch das Gesetzblatt
geschehen, und Unser Staats=126
Ministerlum des Irmern ist mit der Wollziehung
beauftragt.
Gegeben Tegernsee den eilften September
im Jahre ein Tausend acht Hundert
fuͤnf und zwanzig.
Maximilian Joseph.
Graf v. Reigersberg; Fürst v. Wrede; Graf v. Rechberg; Graf v. Thürheim;
Frhr. v. Lerchenfeld; Graf v. Törring; Frbr. v. Zentner; v. Maillot.
Nach dem Befehle Sr. Majestct des Königs:
Egld v. Kobell.
Ksaigl. Staatsrath und General-Sekretär.