Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

4  Fischereigesetz  —Gemeindewahlgesetz.

Fischereigesetz  für  das  Königreich  Bayern  vom
15.  August  08.  527—560.
Allgemeines.  (Art.  1—2.)  528.
Fischereiberechtigung  (Art.  3—17.)  528—532.
Ausübung  der  Fischereirechte.  (Art.  18—71).
533—547.
Schutz  der  Fischerei  gegen  Schädigungen.
(Art.  72—87.)  547—552.
Aufsicht.  Pfändung.  (Art.  86—87.)  552.
Zuständigkeit  und  Verfahren.  (Art.  88  —99.)
553—555.
Strafbestimmungen.
556  —558.
Übergangs=  und  Schlußbestimmungen.
108—113.)  558—560.
Fleischbeschau.  Siehe  „Schlachtvieh=  und  Fleisch--beschau.“


(Art.  100—107.)

(Art.

Fonds  der  Pfälzischen  Eisenbahnen.  Siehe

„Pfälzische  Eisenbahnen“.
Forstgesetz,  Abänderung;  (Ges.  v.  26.  Febr.  08.)

87—88.

Anzeigepflicht  über  Erwerbung  oder  Veräußerung

  von  Waldgrundstücken  oder  Holzbeständen
  2c.  87—88.

Handel  mit  ländlichen  Grundstücken.  (Bek.  v.
4.  April  08.)  255—256.

Vollzugsbekanntmachung  v.  4.  April  08.
256—260.  ·

Forstverwaltung.
Auflösung  und  anderweitige  Organisation  von
Forstdienststellen.  953—954.  978.

Anderungen  der  Organisation  der  Staatsforstverwaltung.

  (Verord.  v.  15.  Dez.  08.)
1087—1094.
Frachturkundenstempel.  Erlaß.  520.

Fund  und  Ausgrabungen  von  prähistorischen  rc.
Gegenständen.  Siehe  „Ausgrabungen“.

G.
Gebührenwesen.
Gebühren  der  Dispacheure.
23.  Febr.  08.)  90.

(Verord.  v.

Gebührenwesen.

Gebühren  für  die  Untersuchung  des  in  das  Zollinland
  eingehenden  Fleisches;  Anderungen.
387—388.

Gebührenordnung  für  die  Dienstleistungen
der  Bader.  (Bek.  v.  12.  Febr.  08.)  64.

Gebührentaxe  der  Eichanstalten  für  Maß  und
Gewicht;  Ergänzung.  282.

Gefangenenobsorge,  Errichtung  einer  Hauptstelle
in  Nürnberg.  1251.  «

Gegenstände,  prähistorische  rc.
bungen“.

Gehaltsordnung
der  Staatsbeamten.
der  Beamten  der  K.  Banken.  1067.
der  K.  Versicherungskammer.  1154.
des  K.  Wasserversorgungsbureaus.  1157.

Gehaltsverhältnisse  der  Staatsbeamten.  Siehe
„Beamtengesetz“  und  „Staatsbeamte“.

Gemeinde-Einverleibung,  der  Landgemeinde  Offenhausen
  in  die  Stadtgemeinde  Neu-Ulm.  1.

Gemeindeordnungen,  Anderungen;
Veräußerung,  Belastung  2c.  beweglicher  Sachen
prähistor.,  historischen  2c.  Wertes.  (Ges.  v.
6.  Juli  08.)  353  —354.

Gemeindewahlgesetz  vom  15.  Aug.  08.  421  —  23.
K.  Verordnung  vom  18.  Aug.  08,  die  Gemeindewahlen
  betr.  424—432.
A.  Allgemeine  Bestimmung.  (§8  1.)  424.

B.  Regelmäßige  Wahlen  der  Gemeindebevollmächtigten
  und  ihrer  Ersatzmänner,  dann  der  nicht
berufsmäßigen  Gemeinderäte  und  ihrer  Ersatzmänner.
  (8  2—31.)  424—430.

C.  Regelmäßige  Wahlen  der  bürgerlichen  Magistratsräte
  und  ihrer  Ersatzmänner.  (§8  32—34.)
430—431.

D.  Regelmäßige  Wahlen  der  nicht  berufsmäßigen
Adjunkten  und  ihrer  Ersatzmänner.  (§  35—36.)

Siehe  „Ausgra-681

  —755.

431—432.
E.  Ergänzungswahlen.  (§  37.)  432.
I.  Schlußbestimmungen.  §*  38.)  432.