Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

Gesebsammlung
das  Fürstenthum  *  Aelterer  Linie.

(Ausgegeben  am  15.  2..  1687.)

 

3.  Negierungs  ·  Bekanntmachung  vom  15.  Januar  1887,
die  Aufstellung  und  Auslegung  der  Wählerlisten  für  die  nächste  Reichstagswahl
  betr.

achdem  nach  erfolgter  Auflösung  des  Reichstages  die  Vornahme  der  Neuwahl
desselben  auf  den  21.  Februar  dieses  Jahres  angeordnet  worden  ist,  wird  unter  Verweisung
  auf  das  Wahlgesen  für  den  Reichstag  vom  31.  Mai  1869  und  das  zur  Ausführung
  desselben  ergangene  Reglement  vom  28.  Mai  1870  sämmtlichen  Gemeindevorständen
  des  Fürstenthumes  bez.  den  Vertretern  der  excommunalisirten  Rittergutsgemeindebezirke
  bei  25  Mark  Ordnungsstrafe  bierdurch  aufgegeben,  die  Aufftellung  der  Wählerlisten
  für  die  (Neuwahl  des  Reichstages  in  doppelten  Exemplaren  zu  bewirken  und  dergestalt
  zu  beschleunigen,  daß  die  Auslegung  der  Listen  spätestens

am  22.  laufenden  Monates
betinnen  kann.

Die  Formulare  zu  Mählerlisten  sind  gegen  Erstattung  des  Anfertigungspreises,
solche  zu  Wahlprotokollen  aber  unentgeltlich  von  dem  Fürftlichen  Landrathsamte  in  Greiz
und  dem  Fürstlichen  Amtsrichter  in  Burgk  zu  beziehen.

Das  Fäürstliche  Landrathsamt  bezw.  der  Fürstliche  Amtsrichter  in  Burgk  werden
auch  auf  Verlangen  den  Gemeindevorständen  nähere  Anleitung  und  Instruktion  geben.
Greiz,  am  15.  Januar  1887.
Furstl.  Reuß.  Plauische  Landesregierung.

Faber.
Richter.