1803
Juli 31
Aug. 8
Aug.1
18 Urkunden No. 624-626.
zug auf die eben erwehnte Provinzen, anerkennen, alsdann wird dersel
so wie er vor Occupation der Entschädigungs-Provinzen gethan, fortfah
können, die geistlichen Fuuctionen in gedachten Provinzen zu verrichte
Rand-Verfügung, geschrieben von Beyme:
»Ad 1. wird der Vorschlag der Ref. approbirt.
Ad 2. Sind 8. M. bereit, diese Erklärung zu ertheilen, und erwar
solche zur Vollziehung.«
Hiernach Cabinets-Ordre' »an die Haupt-Organisations-Commies
der Entschädigungs-Lande«, Charlottenburg 1803 August 8.
R. 0. Haupt-Kommission Il. VI. 1. Ausfertigung.
625. Immediat-Bericht des Staats-Ministers v. Massow. Berlin 1!
August 1.
R. s9. 13%. N. Ausfertigung.
Die Forderung des Engelbert v. Elsberg auf Rückzahlung der für eine Präbende
jelxt aufgehobenen Kapitel zu Wissel gezahlien Kaufsumnme.i)
»E. K.M. zeige ich auf die... Immediat-Eingabe des Engelbert '
Elsberg zu Rees ... an:
dass nach der ehemaligen Verfassung die katholischen Stellen
geitg des Rheins zum Besten des reformirten Aerarii ecclesias
aus welchem die Prediger und Schulbediente des Herzogth
Cleve ihre Besoldungen erhalten, der Fundation von 1682 gem
verkauft wurden.
Eine Präbende dieser Art, wozu die Regierung einen Abnehmer :
zumitteln gesucht, hat der Supplicant im Capitulo zu Wissel für sei
Sohn gekauft und sich von der Regierung zu Emmerich den seiner ]
gabe beigelegten Revers vom 14. Juny 1796 ertheilen lassen, wovon
jetzt, nachdem die Französische Regierung das Capitul zu Wissel aufgeho
hat, Behufs der Rückforderung der bezahlten resp. 500 Rthlr. Gold
1500 Rthlr. Courant Gebrauch macht.
Da der Revers qu. auf Versicherung des Cabinets-Ministerii sich
„iebet, so habe ich, da der Supplicant sich an das Geistliche Departen
Anfangs gewendet hatte, mit dem Auswärtigen Departement darüber Ri:
sprache gehalten, welches sich denn erkläret:
dass dem Supplicanten die 2000 Rthir. qu. aus dem aerario ecole
stico zurückzuzahlen seyn wilrden.
Ich würde auch das verfügt haben, wenn nicht eines Theils
aerarium ecclesiasticum schon durch den Verlust der Stifter jenseits
Rheins einen ansehnlichen Ausfall erlitten, andern Theils aber ähnl
1: Cfr. No. 910. \