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Dienst; Lehramt für Chemie und beschreibende Naturwissenschaften; Lehramt für die Handelswissenschaften;
Lehramt für Mathematik und Physik; Lehramt für Baukunde; Lehramt für
Maschinenkunde; Lehramt der Realien; Lehramt der neueren Sprachen im allgemeinen; vorbehaltlich
des Nachweises der erforderlichen Kenntnisse in der lateinischen Sprache und einer
etwaigen Ausscheidung der Lehrbefähigung für die humanistischen oder realistischen Anstalten,
Lehramt für Stenographie; höherer Bibliothekdienst vorbehaltlich des Nachweises der erforderlichen
Kenntnisse in der lateinischen und griechischen Sprache; Zolldienst; mittlerer Finanzdienst;
Forstverwaltungsdienst, vorbehaltlich des Nachweises der erforderlichen Kenntnisse in
der lateinischen Sprache; Kataster= und Bezirksgeometerdienst; höherer technischer Dienst der
staatlichen Verkehrsverwaltung; Offizierslaufbahn.
Die Reifezeugnisse der Oberrealschulen berechtigen ferner auch zur Teilnahme an der
Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker (K. Allerhöchste Verordnung vom 14. Juni 1894,
die Prüfung von Nahrungsmittel-Chemikern betreffend, Gesetz= und Verordnungsblatt S. 303 ff.,
§ 5 der Anlage) und der Tierärzte (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26. Juli 1902,
A. Bl. des K. St. M. d. J. 1902 S. 646 ff., M. Bl. f. K. u. Sch. A. 1902 S. 497 ff.)
sowie unter den in den Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 18. Mai 1904 und vom
12. Februar 1907 (A. Bl. d. K. St. M. d. J. 1904 S. 214 ff., M. Bl. f. K. u. Sch. A. 1904
S. 243 ff., 1907 S. 157 ff.) festgesetzten Bedingungen an den Prüfungen für Apotheker
und für Arzte.
München, den 23. Juli 1908.
Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer. v. Pfaff. Frhr. v. Horn. v. Brettreich.
Nr. 19906.
Bekanntmachung, Vollzug des Gesetzes über die Schlachtvieh= und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900
etreffend.
K. Staatsministerien des Innern und der Finanzen.
Nachstehend werden die Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 4. und 6. Juli 1908
aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich 1908 Nr. 31 S. 255 und 260 zum Abdruck
gebracht.
München, den 26. Juli 1908.
v. Pfaff. v. Breitreich.