Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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da  endlich  das  Luͤneburgische  Haus  im  Jahr  1512  jeden
bisherigen  Antheil  an  die  Stadt  aufgab,  und  die  bald  darauf
  folgende  Hildesheimische  Stiftsfehde  zwischen  den  Vettern
  der.  Braunschweigischen  und  Lüneburgischen  Linie  einen
Familienhaß  rege  machte,  der  fast  ein  halbes  Jahrhundert
lang  fortdauerte.

Zwar  schien  mit  dieser  sowohl  allmählichen  als  feierlichen
  Aufhebung  der  Sate  mehr  nur  die  gewaffnete  Garantie
aufgehoben  zu  seyn,  womit  den  Ständen  erlaubt  war,  ihre
Gerechesame  zu  schützen,  als  daß  irgend  einer  dieser  Gerechtsamen
  feierlich  entsagt  worden,  oder  irgend  eine  derselben
voͤllig  verschwunden  wäre.  Da  aber  jene  Garantie  das
feierlichste  Erinnerungsmittel  aller  der  mannichfaltigen  Rechte.
war,  worauf  das  wechselseitige  Verhältniß  des  Fürsten  und
der  Stände  beruhte,  so  verlor  sich  mit  diesem  Erinnerungsmittel
  auch  die  unabändcrliche  Festigkeit  jenes  Verhältnisses,
an  welchem  der  gewöhnliche  Wechsel  von  Zeiten  und  Umständen
  wenigstens  den  größten  Theil  seines  umbildenden
Einflusses  wieder  beweisen  konnte.  Man  hat's  wohl  noch
wenig  bedacht,  welche  Firirung  des  allgemeinen  und  des
besonderen  Staatsrechts  erst  durch  die  Erfindung  der  Buchdruckerei
  und  durch  den  publiciftifchen  Gebrauch  derselben
glücklich  veranlaßt  worden  isi,  wie  vorher  manches  erkämpfte
und  theuer  erkaufte  Recht  nach  einigen  Generationen  allmählig
  wieder  versäumt  und  vergessin  wurde,  und  wie
schwer  sich  daher  cine  argwöhnische,  kleingläubige  Politik
bei  Verheimlichung  dffentlicher  Verträge  an  Welt  und  Nachwelt
  versündigt,  indeß  sie  manchmal  eben  dadurch  die  Rechte
ihrer  Parthie  aufs  schlausie  zu  sichern  glaubt.

Die  rüstigen  Ritter  verachteten  das  Schreibervolk,  das
nur  zu  schreiben  und  das  Geschriebene  zu  verwahren  und