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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen.
Hohenschwangau, den 12. August 1908.
Luitpold,
Prinz von BHayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. frhr. v. Podewils. v. Miltner. Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer. v. Pfaf.
Krhr. v. Horn.. Srettreich.
Auf Allerhöchsten Befehl:
An
1) die Kammer der Reichsräte, Der General-Sekretär:
2) die Kammer der Abgeordneten. an dessen Statt:
Ministerialrat Brenner.
Nr. 19968.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
##-S#taatsministerium des Innern.
Der Bayerischen Handelsbank, A. G. in München wurde die Genehmigung erteilt,
innerhalb der gesetzlichen und satzungsgemäßen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs zu
vier Prozent verzinsliche, unverlosbare, vom Ausstellungstage innerhalb 70 Jahren seitens
der Bank kündbare, jedoch vor Ablauf von zehn Jahren nicht rückzahlbare Hypothekenpfandbriefe
auf den Inhaber im Betrage von 10 Millionen Mark, eingeteilt in Stücke zu
5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 —Kx in den Verkehr zu bringen.
München, den 8. August 1908.
J. a.
Staatsrat v. Krazeisen.