Nr. 51. 453
ergibt. Die miteinander verbundenen Listen B, C, D werden dabei als eine einzige Vorschlagsliste
in Ansatz gebracht. Es erhalten daher
Vorschlagsliste A: 5982: 908 = 6 Stellen,
Listengruppe B, C, D: 3997: 908 = 4 Sterllen,
insgesamt: 10 Stellen.
Die 4 auf die Listengruppe B, C, D entfallenen Stellen werden nunmehr auf die Einzellisten
dieser Gruppe unterverteilt.
Die Gesamtzahl der für die Gruppe abgegebenen gültigen Stimmen ist 3997.
Diese Zahl wird durch die um 1 vermehrte Zahl der auf die Gruppe entfallenen
Stellen geteilt:
3997:(4+ 1-)) 5— 799,4.—
Der Quotient wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet; er ist alsdann:
800.
Mit diesem Quotienten werden die Stimmenzahlen der einzelnen zur Gruppe gehörigen
Vorschlagslisten der Reihe nach geteilt. Jeder Vorschlagsliste werden so viel Stellen
zugewiesen, als diese Teilung ergibt. Es erhalten daher
Vorschlagsliste B: 2352: 800 = 2 Stellen,
„ C: 849: 800 = 1 Stelle,
„ D: 796: 800 = 0 Stellen,
insgesamt: 3 Stellen.
Da hiernach nicht sämtliche Stellen besetzt sind, wird die Stimmenzahl jeder zur Gruppe
gehörigen Vorschlagsliste durch die um 1 vermehrte Zahl der ihr zugewiesenen Stellen geteilt.
Vorschlagsliste B: 2352: (2+ 1 -) 3— 784,
» C:849:(1—I-1-)2-424V2,
» D:796:(0-i—1-)1-796.
Der Vorschlagsliste D, bei der sich hierbei der größte Quotient ergibt, wird die
4. Stelle zugewiesen.
Von den 4 Stellen der Gruppe B, C, D erhalten hiernach im ganzen
Vorschlagsliste 3:. 2 Stellen,
„ C: . ... 1 Stelle,
„ D: (((F1) 1 Stelle,
insgesamt: 4 Stellen.“)
4) Ohne Listenverbindung hätten erhalten:
Vorschlagsliste A: 7 Stellen,
„ B: 2 Stellen,
„ C: 1 Stelle,
insgesamt: 10 Stellen.
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