84.
Die Zahl der Stadtverordneten der erweiterten Stadtgemeinde Essen wird
vom Tage der Vereinigung bis zum 31. Dezember 1914 um 1 erhöht. Die
für die bisherige Stadt Essen gewählten Stadtverordneten bleiben im Amte.
Dagegen wählt der Gemeinderat von Huttrop aus der Zahl seiner Mitglieder
1 Stadtverordneten hinzu.
Bei der allgemeinen Ergänzungswahl Ende 1914, wo dieser von dem
Huttroper Gemeinderate gewählte Stadtverordnete ausscheidet, bildet die erweiterte
Stadtgemeinde einen einheitlichen Wahlbezirk; gleichzeitig wird die Zahl der Stadtverordneten
der Gesamtgemeinde auf 54 herabgesetzt.
Für diese und die folgenden Ergänzungswahlen bis zum Jahre 1920 gilt
die Vorschrift, daß stets mindestens 2 der Essener Stadtverordneten im Bezirke
der früheren Gemeinde Huttrop wohnhaft und darunter 1 ansässig sein muß.
Für den Fall, daß der bis 1914 vom Gemeinderate Huttrop gewählte
Stadtverordnete vor Ablauf des Jahres 1914 ausscheidet, bildet die frühere
Gemeinde Huttrop für die Ersatzwahl einen eigenen Wahlbezirk, wobei das Los
entscheidet, welche Wählerklasse die Ersatzwahl vorzunehmen hat.
Solange die frühere Gemeinde Huttrop nach Maßgabe dieses § 4 einen
besonderen Wahlbezirk bildet, wird den stimmfähigen Bürgern dieses Bezirkes
eine Beteilgung an der Baudeputation der Gesamtgemeinde durch ein Mitglied
eingeräumt. ieses Mitglied wird erstmalig von dem Gemeinderate Huttrop,
bei Erlöschen des Mandats von der Stadtverordnetenversammlung der vereinigten
Stadtgemeinde Essen gewählt.
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Die erweiterte Stadtgemeinde übernimmt die Verpflichtung, den zur Emscher
entwässerbaren Teil der durch Huttrop führenden Provinzialchaussee innerhalb
von 3 Jahren zu kanalisieren, zu pflastern, für die weitere Strecke bis zur Steeler
Gemeindegrenze sofort ein Kanalisationsprojekt aufzustellen und diese Strecke
innerhalb weiterer 4 Jahre zu pflastern.
Möglichst bald nach der Eingemeindung soll längs der ganzen Straße auf
der nördlichen Seite ein Plattengang oder eine gleichartige Befestigung hergestellt
werden, soweit das Land unentgeltlich abgetreten wird.
Ebenso übernimmt die erweiterte Stadtgemeinde die Verpflichtung, innerhalb
Jahresfrist nach dem Eingemeindungstermine das in Huttrop liegende Stück der
Rellinghausener Straße von der Essener Grenze bis zur Franzstraße zu regulieren,
zu kanalisieren und nach Bedürfnis mit Bürgersteig zu versehen.
Auch wird sie ihren Einfluß bei der Süddeutschen Eisenbahngesellschaft
dahin geltend machen, daß innerhalb der gleichen Zeit ein zweites Straßenbabngleis
auf der Chausseestraße mindestens bis zur Steeler Grenze (Tierparkweiche)
gelegt und in Betrieb genommen wird.
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