Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Rückkaufs  einzulösender  Hypothekenpfandbriefe  auf  den  Inhaber  im  Betrage  von  10  Millionen

Mark,

2.  zehn  weitere  Serien  (LIV  mit  LXIII)  zu  4%  verzinslicher  innerhalb  des  gleichen
Zeitraums  im  Wege  der  Kündigung  oder  des  freihändigen  Rückkaufes  unter  Ausschluß  der
Verlosung  einzulösender  Hypothekenpfandbriefe  auf  den  Inhaber  im  Gesamtbetrage  von
10  Millionen  Mark  in  den  Verkehr  zu  bringen.

Sämtliche  Serien  sind  eingeteilt  in  Stücke  zu  5000,  2000,  1000,  500,  200  und

100  4.
München,  den  25.  August  1908.

J.  V
Staatsrat  v

.  Rrazeisen.

 

Ordens-Verleihung.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  31.  Juli  1908  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  dem  persönlichen
Adjutanten  Seiner  Königlichen  Hoheit  des
Prinzen  Ferdinand  Maria  von  Bayern,
Infanten  von  Spanien,  Don  José  Pulido
Lopez,  den  Verdienstorden  vom  heil.  Michael
IV.  Klasse  zu  verleihen.

Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  einer  fremden  Dekoration.

Im  Namen  Beiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  21.  August  1908  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  dem  Stabsrat
Luitpold  Werz,  beim  K.  Obersthofmarschallstab
die  Bewilligung  zur  Annahme  und  zum  Tragen
des  ihm  von  Seiner  Majestät  dem  Könige
von  Württemberg  verliehenen  Ritterkreuzes
I.  Klasse  des  K.  Württembergischen  Friedrichs-Ordens
  zu  erteilen.