Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  59.  707

 

Steigende  Gehalte:

1.—3.  vom  é4.  vom  7.  womto.  bomls.  vomls.vomis.  Bemerkungen

 

 

 

Dienstjahr

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l

 

 

3000350040004500500055006000

 

 

 

 

1)  Die  Bezirksärzte,  der  Zentralimpfarzt  und  die  Bezirkstierärzte
  beziehen  neben  ihrem  Gehalte  die  ihnen  verordnungsgemäß
  zugewiesenen  Gebühren.

 

 

 

 

6
#  )  Ausführende  Geometer.
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