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81.
Es werden zwei neue Bezirksämter errichtet und zwar
1. in Riedenburg im Regierungsbezirke der Oberpfalz und von Regensburg,
2. in Lauf im Regierungsbezirke Mittelfranken.
82.
Das Bezirksamt Riedenburg umfaßt den seither zum Bezirksamte Beilngries gehörigen
Amtsgerichtsbezirk Riedenburg, das Bezirksamt Lauf den seither zum Bezirksamte Hersbruck
gehörigen Amtsgerichtsbezirk Lauf.
83.
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, für jedes einzelne Bezirksamt
den Zeitpunkt zu bestimmen, von welchem an dasselbe seine Wirksamkeit zu beginnen hat.
Vorderriß, den 6. September 1908.
Luitpold,
Prinz von SZayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
J. V.
Staatsrat v. Krazeisen.
Auf Allerhöchsten Befehl.:
Der General-Sekretär:
an dessen Statt:
Ministerialrat K eller.
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Nr. 23497.
Bekanntmachung, die Errichtung neuer Bezirksämter betreffend.
##Staatsministerium des Innern.
Im Hinblick auf die durch § 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 6. September 1908
(G. u. V. Bl. S. 757) erteilte Ermächtigung wird bestimmt, daß die Bezirksämter Riedenburg
und Lauf am 16. Oktober 1908 ihre Wirksamkeit zu beginnen haben.
München, den 7. September 1908.
v. HPrettreich.