[Juni.)
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Doputations-, Münzprobations- und Kommüunikationstage gebunden
sind ‚und ein solche connexitet verhanden, dass dieselb nit dissolviert,
wie auch zu reden, [wir] ohn sie nit wol leben können‘, zwischen E. D.'
und ihnen aber so gar keine Korrespondenz besteht und Entfremdung
und Mistrauen sich mehren, als wenn die Protestanten Fremde,
Unbekannte und gleichsam die grössten Feinde wären, von denen
man nur Feindschaft zu erwarten hätte, so vermeinen wir, dass
aus der Not eine Tugeud gemacht und das, „was ex se nit füeglich
sein kan, doch ex circumstantiis zugelassen, auch dissfalss zu practicim,“
nämlich: mit den nächstbenachbarten Protestanten gute
Korrespondenz, Frieden und Nachbarschaft so weit einzugehen, dass keiner
vom andern feindlichen Einfall oder Beschwerung zu besorgen hat
und entstehender Misverstand gütlich oder auf dem Rechtsweg bei
gelegt werden kann, jeder den andern vor Schaden bewahrt und sich
vom andern guter Nachbarschaft versehen darf, ohne dass dabei der
katholischen Religion ‚oder den wehrenden controversiis‘“ ein Nachteil
erwächst, vielmehr wären diese Dinge an ihren Ort zu stellen. Dadurch
würden die Fürsten unter einander selbst besseres Veıtrauen schöpfen,
die wahre Lage des Reiches und die schwebenden Schwierigkeiten
erkennen, „einer den andern informirn, vor weiterung und
gefahr dehortirn, auch ratione religionis unzweifenlich guete progress
machen können,“ was jetzt, da keiner dem andern traut, gehindert wird,
gleichwol aber, wenn es sein könnte, der katholischen Religion mehr
Nutzen als Schaden bringen würde; hat doch auch Herzog Albrechts
Freundschaft mitdem Hause Sachsen der katholischen Religion sehr genützt.
Auch gehen die vornehmsten Theologen dahin, dass, wenn man
die Ketzer nur mit grosser Gefahr ausrotten kann, man es lieber
unterlassen und mit ihnen Frieden machen soll, wie man es in
Frankreich mit den Hugenotten und in Deutschland beim Religionsfrieden
gehalten hat; es haben ja auch die Spanier mit den
Staaten, Frankreich, Venedig, Spanien, der Kaiser mit den
Türken, Persern und andern Ungläubigen Frieden gemacht, ohne
dass Papst und Kirche es verdammt hätten. Wir meinen daber,
wenn ein solcher Frieden, der niemandem andern, geschweige der
katholischen Kirche oder einem katholischen Stand schadet und nur
allgemeine Ruhe bedeutet, geschlossen und dem Papst vorgelegt werden
würde, dass dieser ihn nicht misbilligen ‚und villeicht ehe zulassen
wurde als dass sie [päpstl. H.'‘] selbsten mit dem ja nit geringen und
propter consequentiam wol so gefahrlichen casu frid gemacht und das
eingangen, weliches villeicht etliche catholische bei den uncatholischen
nit zuelassen und verdammen.“
Man wird vielleicht einwenden, in obigen Fällen sei aus
Not gehandelt worden, diese sei aber bei E. fl. D.! nicht vorhanden.
Aber wir bedenken dagegen, „dass zwar E. D.' eusserlich
aut de facto noch nit also genottrengt, dass aber dannoch bei
den consiliis de extirpandis, oceidendis et mactandis haereticis