Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

[Juni.)

598  1611  257

Doputations-,  Münzprobations-  und  Kommüunikationstage  gebunden
sind  ‚und  ein  solche  connexitet  verhanden,  dass  dieselb  nit  dissolviert,
wie  auch  zu  reden,  [wir]  ohn  sie  nit  wol  leben  können‘,  zwischen  E.  D.'
und  ihnen  aber  so  gar  keine  Korrespondenz  besteht  und  Entfremdung
und  Mistrauen  sich  mehren,  als  wenn  die  Protestanten  Fremde,
Unbekannte  und  gleichsam  die  grössten  Feinde  wären,  von  denen
man  nur  Feindschaft  zu  erwarten  hätte,  so  vermeinen  wir,  dass
aus  der  Not  eine  Tugeud  gemacht  und  das,  „was  ex  se  nit  füeglich
sein  kan,  doch  ex  circumstantiis  zugelassen,  auch  dissfalss  zu  practicim,“
  nämlich:  mit  den  nächstbenachbarten  Protestanten  gute
Korrespondenz,  Frieden  und  Nachbarschaft  so  weit  einzugehen,  dass  keiner
vom  andern  feindlichen  Einfall  oder  Beschwerung  zu  besorgen  hat
und  entstehender  Misverstand  gütlich  oder  auf  dem  Rechtsweg  bei
gelegt  werden  kann,  jeder  den  andern  vor  Schaden  bewahrt  und  sich
vom  andern  guter  Nachbarschaft  versehen  darf,  ohne  dass  dabei  der
katholischen  Religion  ‚oder  den  wehrenden  controversiis‘“  ein  Nachteil
erwächst,  vielmehr  wären  diese  Dinge  an  ihren  Ort  zu  stellen.  Dadurch
würden  die  Fürsten  unter  einander  selbst  besseres  Veıtrauen  schöpfen,
die  wahre  Lage  des  Reiches  und  die  schwebenden  Schwierigkeiten
  erkennen,  „einer  den  andern  informirn,  vor  weiterung  und
gefahr  dehortirn,  auch  ratione  religionis  unzweifenlich  guete  progress
machen  können,“  was  jetzt,  da  keiner  dem  andern  traut,  gehindert  wird,
gleichwol  aber,  wenn  es  sein  könnte,  der  katholischen  Religion  mehr
Nutzen  als  Schaden  bringen  würde;  hat  doch  auch  Herzog  Albrechts
Freundschaft  mitdem  Hause  Sachsen  der  katholischen  Religion  sehr  genützt.

Auch  gehen  die  vornehmsten  Theologen  dahin,  dass,  wenn  man
die  Ketzer  nur  mit  grosser  Gefahr  ausrotten  kann,  man  es  lieber
unterlassen  und  mit  ihnen  Frieden  machen  soll,  wie  man  es  in
Frankreich  mit  den  Hugenotten  und  in  Deutschland  beim  Religionsfrieden
  gehalten  hat;  es  haben  ja  auch  die  Spanier  mit  den
Staaten,  Frankreich,  Venedig,  Spanien,  der  Kaiser  mit  den
Türken,  Persern  und  andern  Ungläubigen  Frieden  gemacht,  ohne
dass  Papst  und  Kirche  es  verdammt  hätten.  Wir  meinen  daber,
wenn  ein  solcher  Frieden,  der  niemandem  andern,  geschweige  der
katholischen  Kirche  oder  einem  katholischen  Stand  schadet  und  nur
allgemeine  Ruhe  bedeutet,  geschlossen  und  dem  Papst  vorgelegt  werden
würde,  dass  dieser  ihn  nicht  misbilligen  ‚und  villeicht  ehe  zulassen
wurde  als  dass  sie  [päpstl.  H.'‘]  selbsten  mit  dem  ja  nit  geringen  und
propter  consequentiam  wol  so  gefahrlichen  casu  frid  gemacht  und  das
eingangen,  weliches  villeicht  etliche  catholische  bei  den  uncatholischen
nit  zuelassen  und  verdammen.“

Man  wird  vielleicht  einwenden,  in  obigen  Fällen  sei  aus
Not  gehandelt  worden,  diese  sei  aber  bei  E.  fl.  D.!  nicht  vorhanden.
  Aber  wir  bedenken  dagegen,  „dass  zwar  E.  D.'  eusserlich
aut  de  facto  noch  nit  also  genottrengt,  dass  aber  dannoch  bei
den  consiliis  de  extirpandis,  oceidendis  et  mactandis  haereticis