772
Rate von 120000 MA einzusetzen. Der Landrat hat zugleich das Ersuchen gestellt, die
Bauplatzfrage vollständig zu bereinigen.
Wir genehmigen diesen Beschluß in vollem Umfange. Die Kreisregierung wurde
angewiesen, die hienach veranlaßten Verhandlungen zu pflegen. Dem Landrate wird weitere
Vorlage zugehen.
12. Der Landrat hat zur Verbesserung der Turnräume für die Ludwigs-Kreisrealschule
in München weitere Erhebungen und Verhandlungen bezüglich der etwaigen Erstreckung des
Mietverhältnisses mit dem St. Anna-Damenstift und des ihm unterbreiteten Bauprojektes
gewünscht. Die Kreisregierung wurde beauftragt, diese Erhebungen und Verhandlungen zu
pflegen; dem Landrat werden sodann weitere Vorschläge gemacht werden.
13. Den Beschlüssen über die neuerliche Erhöhung der Positionen für die gewerblichen
Fortbildungsschulen erteilen Wir Unsere Genehmigung. Aus der im Staatsbudget für
die 29. Finanzperiode enthaltenen — gegen früher erhöhten — Position werden höhere
Zuschußleistungen auch für die gewerblichen Fortbildungsschulen der Stadt München gewährt
werden können. Dagegen kann der Bitte um Gewährung alljährlicher Zentralfondszuschüsse
zum Kreispensionsfonds für dienstunfähige Lehrer an technischen Schulen zur Verwendung
für Pensionen dienstunfähiger Gewerbelehrer, Hauptlehrer und Direktoren der gewerblichen
Fortbildungsschulen der Stadt München aus grundsätzlichen Erwägungen nicht willfahren werden.
14. Der Landrat hat seine Fürsorge für die Landwirtschaft durch Vermehrung des
kulturtechnischen Personals, insbesondere durch Erhöhung der Mittel für die Gewinnung
ständiger Vorarbeiter, ferner durch die Beschlüsse, betreffend die Aufstellung eines Kreis-Molkerel#nspektors
und die Abtrennung der Kreisgeflügelzuchtanstalt Erding von der dortigen
Winterschule aufs neue bewiesen. Wir genehmigen den dadurch bedingten Mehraufwand
mit Befriedigung.
15. Den auf Wohltätigkeit bezüglichen Beschlüssen erteilen Wir Unsere Genehmigung,
soweit sie nicht bereits die Genehmigung gefunden haben. In letzterer Hinsicht verweisen
Wir auf Unsere Entschließung vom 30. Dezember 1907 und die Entschließung des
Staatsministeriums des Innern vom 1. Jannar 1908.
16. Wegen des Beschlusses vom 18. November 1907 über die Privatflüsse mit erheblicher
Hochwassergefahr verweisen Wir auf die Entschließung des Staatsministeriums des
Innern vom 27. Dezember 1907 Nr. 28368.
17. Der Beschluß vom 19. November 1907 über die Bereitwilligkeit zur Durchführung
der Korrektion der Alz wird genehmigt. Zugleich verweisen Wir auf die Entschließung des
Staatsministeriums des Innern vom 2. August 1908 Nr. 20127.
18. Die übrigen auf Brücken= und Wasserbauten bezüglichen Beschlüsse und nahm:
haften Willigungen werden gleichfalls genehmigt.
19. Den auf Reservefonds überwiesenen Willigungen erteilen Wir Unsere Genehmigung.