Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Rate  von  120000  MA  einzusetzen.  Der  Landrat  hat  zugleich  das  Ersuchen  gestellt,  die
Bauplatzfrage  vollständig  zu  bereinigen.

Wir  genehmigen  diesen  Beschluß  in  vollem  Umfange.  Die  Kreisregierung  wurde
angewiesen,  die  hienach  veranlaßten  Verhandlungen  zu  pflegen.  Dem  Landrate  wird  weitere
Vorlage  zugehen.

12.  Der  Landrat  hat  zur  Verbesserung  der  Turnräume  für  die  Ludwigs-Kreisrealschule
in  München  weitere  Erhebungen  und  Verhandlungen  bezüglich  der  etwaigen  Erstreckung  des
Mietverhältnisses  mit  dem  St.  Anna-Damenstift  und  des  ihm  unterbreiteten  Bauprojektes
gewünscht.  Die  Kreisregierung  wurde  beauftragt,  diese  Erhebungen  und  Verhandlungen  zu
pflegen;  dem  Landrat  werden  sodann  weitere  Vorschläge  gemacht  werden.

13.  Den  Beschlüssen  über  die  neuerliche  Erhöhung  der  Positionen  für  die  gewerblichen
Fortbildungsschulen  erteilen  Wir  Unsere  Genehmigung.  Aus  der  im  Staatsbudget  für
die  29.  Finanzperiode  enthaltenen  —  gegen  früher  erhöhten  —  Position  werden  höhere
Zuschußleistungen  auch  für  die  gewerblichen  Fortbildungsschulen  der  Stadt  München  gewährt
werden  können.  Dagegen  kann  der  Bitte  um  Gewährung  alljährlicher  Zentralfondszuschüsse
zum  Kreispensionsfonds  für  dienstunfähige  Lehrer  an  technischen  Schulen  zur  Verwendung
für  Pensionen  dienstunfähiger  Gewerbelehrer,  Hauptlehrer  und  Direktoren  der  gewerblichen
Fortbildungsschulen  der  Stadt  München  aus  grundsätzlichen  Erwägungen  nicht  willfahren  werden.

14.  Der  Landrat  hat  seine  Fürsorge  für  die  Landwirtschaft  durch  Vermehrung  des
kulturtechnischen  Personals,  insbesondere  durch  Erhöhung  der  Mittel  für  die  Gewinnung
ständiger  Vorarbeiter,  ferner  durch  die  Beschlüsse,  betreffend  die  Aufstellung  eines  Kreis-Molkerel#nspektors
  und  die  Abtrennung  der  Kreisgeflügelzuchtanstalt  Erding  von  der  dortigen
Winterschule  aufs  neue  bewiesen.  Wir  genehmigen  den  dadurch  bedingten  Mehraufwand
mit  Befriedigung.

15.  Den  auf  Wohltätigkeit  bezüglichen  Beschlüssen  erteilen  Wir  Unsere  Genehmigung,
soweit  sie  nicht  bereits  die  Genehmigung  gefunden  haben.  In  letzterer  Hinsicht  verweisen
Wir  auf  Unsere  Entschließung  vom  30.  Dezember  1907  und  die  Entschließung  des
Staatsministeriums  des  Innern  vom  1.  Jannar  1908.

16.  Wegen  des  Beschlusses  vom  18.  November  1907  über  die  Privatflüsse  mit  erheblicher
  Hochwassergefahr  verweisen  Wir  auf  die  Entschließung  des  Staatsministeriums  des
Innern  vom  27.  Dezember  1907  Nr.  28368.

17.  Der  Beschluß  vom  19.  November  1907  über  die  Bereitwilligkeit  zur  Durchführung
der  Korrektion  der  Alz  wird  genehmigt.  Zugleich  verweisen  Wir  auf  die  Entschließung  des
Staatsministeriums  des  Innern  vom  2.  August  1908  Nr.  20127.

18.  Die  übrigen  auf  Brücken=  und  Wasserbauten  bezüglichen  Beschlüsse  und  nahm:
haften  Willigungen  werden  gleichfalls  genehmigt.

19.  Den  auf  Reservefonds  überwiesenen  Willigungen  erteilen  Wir  Unsere  Genehmigung.